Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden

Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
  • Wahlhelfer Anmeldung
  • Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
  • Tätigkeit ist ein Ehrenamt
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
  • für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”) gezahlt
  • freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
  • zuständig: Wahlamt

weiterführende Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

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