Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Als Beteiligter Informationen über vom Zoll angehaltene Ware erhaltenWenn Ihre Waren wegen Fälschungsverdacht angehalten werden, informiert Sie der Zoll über die weiteren Schritte.
Volltext
Stehen Waren im Verdacht, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, können die Zollbehörden sie an der Grenze zurückhalten oder die weitere Abfertigung aussetzen. So kann verhindert werden, dass rechtsverletzende Ware in den Binnenmarkt gelangt. Dieses Verfahren kann durch die Inhaberin oder den Inhaber dieser Rechte bei der Zollbehörde beantragt werden.
Liegt eine Bewilligung vor und wird verdächtige Ware gefunden, informiert der Zoll Sie im Rahmen der zollamtlichen Behandlung darüber. Die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber kann die Ware überprüfen. Daran können sich verschiedene Schritte anschließen:
- Die Ware wird unter zollamtlicher Überwachung vernichtet, wenn die dazu nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Ware zu Ihrem Besitz gehört oder Sie diese angemeldet haben, können Sie der Vernichtung zustimmen. Ihre Zustimmung gilt auch dann als erteilt, wenn Sie der Vernichtung nicht fristgerecht widersprechen.
- Wenn Sie der Vernichtung widersprechen, muss die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber ein zivilgerichtliches Verfahren einleiten, in dem über die Rechtsverletzung entschieden wird.
- Falls sich die Schutzrechtsverletzung nicht bestätigt oder die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber kein zivilgerichtliches Verfahren eingeleitet hat, wird die Ware weiter abgefertigt beziehungsweise überlassen.
Voraussetzungen
Um Mitteilungen und Bescheide zu erhalten, muss Ihre Ware aufgrund eines Antrags einer Rechteinhaberin oder eines Rechteinhabers auf Tätigwerden der Zollbehörden angehalten worden sein.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Rechtsbehelf
- Widersprechen gegen die Anhaltung der Ware
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Einspruch gegen die Entscheidung zur Vernichtung
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Formulare
Formulare : nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Wenn ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde bewilligt und Ihre Ware aufgrund des Verdachts einer Rechtsverletzung angehalten wurde, erhalten Sie weitere Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden online über das „Zentrale Datenbanksystem zum Schutz von Geistigen Eigentumsrechten“ (ZGR-online):
- Wenn die Zollbehörden verdächtige Ware ermitteln, halten sie diese zurück oder setzen die Abfertigung aus.
- Die Zollbehörden informieren Sie über den Sachverhalt. Im Rahmen der Frist können Sie der Vernichtung der Ware zustimmen oder ihr widersprechen.
- Wenn Sie der Vernichtung widersprechen, muss die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber ein zivilgerichtliches Verfahren einleiten. In diesem Fall wird die Ware durch die Zollbehörden verwahrt, bis über den Verdacht der Rechtsverletzung entschieden wurde.
- Sie erhalten eine Mitteilung, in der Sie über die Entscheidung zur Vernichtung informiert werden.
- Je nach Entscheidung wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung vernichtet oder überlassen.
- Mitteilungen und Bescheide im Grenzbeschlagnahmeverfahren an Beteiligte nach VO (EU) Nr. 608/2013 Meldung
- Rechteinhaber/in kann einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden bei Verdacht auf Produkt- oder Markenpiraterie stellen.
- Beteiligte (Anmelder/in, Besitzer/in der Ware ) erhalten Mitteilungen und Bescheide bei Anhalten verdächtiger Ware durch den Zoll
- Vernichtung der Ware unter zollamtlicher Überwachung, wenn Absender/in bzw. Besitzer/in der Ware zustimmt oder nicht widerspricht
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zuständig:
- Generalzolldirektion (Bescheid)
- Zolldienststelle (Anhaltung)