Landkreis Börde - Amt für Bildung - Schulentwicklungsplanung

Landkreis Börde - Amt für Bildung - Schulentwicklungsplanung

Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Kreiseltern- und Kreisschülerräte, der Sozialpartner, der Wirtschaftsverbände und der zuständigen Arbeitsämter auf, mit dem Ziel zu gewährleisten, ein differenziertes, auswahlfähiges Angebot regional erreichbar vorzuhalten und flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. In den Plänen werden der mittelfristige und langfristige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Die Schulentwicklungspläne werden durch Kreistags- oder Stadtratsbeschluss festgestellt. Die Schulentwicklungspläne bedürfen der Genehmigung durch die Schulbehörde. Die Schulentwicklungspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Die Schulentwicklungsplanung erarbeitet die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebots im Land. Sie ist ein wesentliches Instrument, um die Lehrkräfte sowie das Personal der Schulträger und die sächlichen und finanziellen Mittel des Landes und der Schulträger für den Erhalt und die Ausstattung von Schulen, für die ein öffentliches Interesse besteht, ressourcenschonend einzusetzen, um die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dauerhaft zu sichern.

Allgemeinbildende Schulen

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 6 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und dem Kreistagsbeschluss (Nr. 0322/40/2021) vom 01.12.2021 ist der Schulentwicklungsplan dem Landesschulamt fristgemäß zum 31.01.2022 vorgelegt worden.
Der Schulentwicklungsplan wurde mit Schreiben der Schulbehörde vom 05.09.2022 mit Einschränkungen bestätigt. Der durch den Kreistag festgestellte Schulentwicklungsplan für den Zeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 wurde gemäß § 22 SchulG i. V. m. § 6 SEPL-VO 2022 bereits zum 31.12.2022 fortgeschrieben. Dieser ist mit Schreiben des Landesschulamtes vom 03.07.2023 nunmehr bestätigt worden.

 

Schulentwicklungsplan:

 

Fortschreibungen des Schulentwicklungsplanes:

 

Berufsbildende Schulen

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 6 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und dem Kreistagsbeschluss (Nr. 0603/40/2023) vom 06.12.2023 ist der Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für den Zeitraum der Schuljahre 2024/2025 bis 2028/2029 ist dem Landesschulamt fristgemäß zum 31.01.2023 vorgelegt worden.

 

Schulentwicklungsplan:

  • Bekanntmachung des Schulentwicklungsplanes für die Berufsbildenden Schulen des LK Börde für den Zeitraum der Schuljahre 2024/2025 bis 2028/2029

 

Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes: