Kommunales Bildungsmanagement

Übergang von der Kita zur Grundschule

Der Übergang Kita - Grundschule

Der Übergang von der Kita zur Grundschule muss vielen Kindern wie der Wechsel zwischen zwei Welten vorkommen. Während zuvor noch mit den anderen Kitakindern frei gespielt werden konnte, muss nun als Grundschüler:in fleißig Wissen erworben werden, denn 'der Ernst des Lebens' hat begonnen.

Doch auch wenn die Einschulung den Beginn der Schullaufbahn markiert, ist das Lernen den Kindern nicht neu. Der Bildungsweg beginnt viel früher. Bis zum sechsten Lebensjahr sind Kinder längst keine Anfänger mehr, wenn es um das Aneignen von neuem Wissen und Fertigkeiten geht. Lernprozesse finden stetig statt, ob nun zufällig beim Spielen oder begleitet durch die Familie oder pädagogische Fachkräfte. Diese Erfahrungen spielen beim Übergang in die Grundschule eine wichtige Rolle und sind entscheidend für die ersten Schritte im neuen Lernumfeld der Schule.

Um die Kinder bei diesem Abschied und Neubeginn zu unterstützen, bereiten Erzieher:innen, Lehrer:innen, Eltern und weitere Fachkräfte die zukünftigen Grundschüler:innen auf diesen Umbruch vor. Vor allem die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteur:innen kann dafür sorgen, dass beim Übergang in die Grundschule die Lernerfahrungen aus der Kita mit den schulischen Herausforderungen verbunden werden und einem erfolgreichen Schulanfang nichts im Wege steht.

 

Prozessbeschreibung

Der Übergang von der Kita in die Grundschule umfasst weit mehr als nur den Tag der Einschulung. Bereits im Vorfeld finden Prozesse und Abläufe statt, die für einen gelungenen Übergang von Bedeutung sind.

Das Prozesskettendiagramm gibt einen Überblick über die zeitliche Abfolge der einzelnen Schritte von der Kita bis zur Einschulungsfeier. 

Die Schritte des Prozesskettendiagramms

1. Aufforderung zur Schulanmeldung

Die Aufforderung zur Schulanmeldung erfolgt ca 15 Monate vor der eigentlichen Einschulung durch den Schulträger Zusätzlich können noch Aushänge in den Kitas angebracht werden, die die entsprechenden Jahrgänge auf die Schulanmeldung hinweisen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Die Anmeldung erfolgt bis zum 01.03. im Jahr vor der Einschulung bei der dem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule. Dieses Verfahren ist für alle Kinder verpflichtend.
Zur Anmeldung muss die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorgelegt werden.

Die digitale Schulanmeldung für Grundschulen in Sachsen-Anhalt erfolgt über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt (SPS-LSA) auf Basis des Bildungsmanagementsystems BMS-LSA .

1.1 Zusätzliche Anträge an die Grundschule

Folgende Anträge können zusätzlich nach der Anmeldung an der zuständigen Grundschule gestellt werden:

  1. Antrag auf vorzeitige Einschulung: Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung darüber übernimmt die Grundschule.
  2. Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht: Dieser Antrag muss bis zum 15.04. im Jahr der eigentlichen Einschulung gestellt werden. Die Grundschule übermittelt anschließend die Akte des Kindes zur Entscheidung an das Landesschulamt.
  3. Antrag auf Beschulung außerhalb des Schuleinzugsgebiet: Dieser Antrag wird nach Antragstellung von der Grundschule zur Entscheidung an den Schulträger weitergeleitet.
  4. Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf: Dieser Antrag muss bis zum 10.01. des Jahres vor der Einschulung von der zuständigen Grundschule mit einer Stellungnahme an den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) weitergeleitet werden. Zur Einhaltung dieser Frist ist es erforderlich, dass der Antrag auf sonderpädagogische Förderung rechtzeitig vorab bis zum 20.12. bei der zuständigen Grundschule eingereicht wird. 
1.2 Beschulungswunsch an einer Grundschule in freier Trägerschaft

Sollen Kinder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen, muss neben der Anmeldung an der zuständigen Grundschule eine zusätzliche Anmeldung an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft erfolgen. 

Der geschlossene Schulvertrag mit der Grundschule in freier Trägerschaft muss anschließend in der zuständigen staatlichen Grundschule vorgelegt werden. 

2. Schuleingangsuntersuchung

Hierbei handelt es sich um eine medizinische Diagnostik im Rahmen des Übergangsprozesses, um den Entwicklungsstand der Kinder einzuschätzen.

Es werden Tests zur Sprache, Motorik ( und dem Wissensstand durchgeführt Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Die Kinder müssen mindestens fünf Jahre alt sein
  • Die Untersuchung findet ca ein Jahr vor der Einschulung statt
  • Die Kinder müssen bereits in der Grundschule angemeldet sein
3. Hort

Die Hortanmeldung erfolgt im Frühjahr der Einschulung und unabhängig von der Schulanmeldung direkt beim gewünschten Hort. Ein Schulplatz beinhaltet nicht automatisch einen Hortplatz.

Für die Aufnahme sind die erforderlichen Nachweise (z.B. Masernschutzimpfung) einzureichen. 

Alleinerziehende legen zusätzlich einen Sorgerechtsnachweis vor.

Für Kinder aus anderen Verbandsgemeinden ist ein Antrag auf auswärtige Betreuung erforderlich.

4. Erste Elternabend an der Grundschule

Diese finden noch vor der Einschulungsfeier statt. Dabei können wichtige organisatorische Themen wie die Schulbuchausleihe, benötigte Ausstattung, die Schülerbeförderung oder auch die Schulspeisung besprochen werden.

5. Einschulungsfeier

Die Einschulungsfeier ist der feierliche Abschluss des Übergangsprozesses. Mit dem ersten Schultag beginnt die Schulpflicht.

Neben den aufgeführten, zeitlich einzuordnenden Prozessen gibt es weitere Abläufe, die den Übergang kontinuierlich begleiten und keinen festen Zeitpunkt zugeordnet werden können.

Dazu zählen die Zusammenarbeit Kita und Grundschule sowie die fortlaufende Beobachtung und Förderung.

  • Zusammenarbeit Kita & Grundschule: Diese Kooperation beginnt am ersten Schultag des Schuljahres vor der Einschulung. Die Intensität und die Modelle der Zusammenarbeit sind individuell verschieden, beinhalten aber oft Möglichkeiten zum Kennenlernen der Grundschule.
  • Beobachtung & Förderung: Die Beobachtung & Förderung stellt die pädagogische Diagnostik dar. Grundschulen können hierfür Schuleingangstests durchführen, um den Entwicklungsstand, Begabungen oder einen eventuellen sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen. Außerdem entsteht für jedes Kind schon vor Schuleintritt ein Portfolio, in dem alle Dokumente und Arbeitsproben gesammelt werden.

     

Befragung von Kitas, Grundschulen und Eltern zur Gestaltung des Übergangs

Um einen ersten Eindruck des aktuellen Stands des Übergangsmanagements im Landkreis Börde abbilden zu können, wurde eine Untersuchung dieses Themas durch die Stabsstelle "Bildung integriert" durchgeführt. Dazu fanden vom 24. August bis zum 11. Oktober 2020 Befragungen von regionalen Aktuer:innen zur Gestaltung des Übergangs statt. Befragt wurden die maßgeblichen Institutionen, nämlich Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, aber auch die Eltern der Kinder der ersten und zweiten Grundschulklassen. Ziel der Befragungen war eine Bestandsaufnahme von Maßnahmen und Formaten zur Unterstützung von Kindern und Eltern beim Übergang, der diesbezüglichen Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen sowie den Erfahrungen und Erwartungen der Akteur:innen und Eltern mit der und an die Übergangsgestaltung.

Teilgenommen haben 72 Kitas (54% der Kitas im Landkreis Börde, darunter 22 Kitas in freier Trägerschaft) und 29 Grundschulen (58% der Grundschulen im Landkreis Börde, darunter drei Grundschulen in freier Trägerschaft). Von den Eltern sind 273 Fragebögen eingegangen.

Seit Dezember 2020 sind die statistischen Analysen abgeschlossen und im Februar 2021 wurden die Einrichtungen, die an der Befragung teilgenommen haben, über die Ergebnisse informiert.

Die Ergebnisse der Untersuchung können Sie auch hier einsehen.

 

Das Vorhaben "Bildungslandschaft Börde - Hier fällt Bildung auf fruchtbaren Boden" (Förderkennzeichen 01JL1815) wird im Rahmen des Programms "Bildung integriert" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.