Diese Handreichung soll für eine bestmögliche Gleichbehandlung aller den Landkreis Börde erreichenden ukrainischen Kriegsflüchtlingen zweckdienlich sein. Sie beinhaltet den Ablauf der ersten relevanten Schritte auf dem sich mit Ankunft im Landkreis Börde individuell eröffnenden Weg in eine gelungene Integration. Die nachstehend aufgeführten sowie alle weiteren für den Integrationsweg der ukrainischen Flüchtlinge im Landkreis Börde maßgeblichen und individuell je Einzelfall ausgerichteten Prozesse fußen auf die ordnungsgemäße Absolvierung der unter Punkt 1 beschriebenen Schritte. Trotz der immensen Unterstützung aller im Themenbereich der Integration im Landkreis Börde mitwirkenden Akteure sind, aufgrund des stetigen Anstiegs des Zustroms von ukrainischen Flüchtlingen in den Landkreis Börde, etwaig längere Bearbeitungszeiten unumgänglich. Der Landkreis Börde ist bestrebt, diese so gering wie möglich ausfallen zu lassen.
Inhaltlich geht es um folgende Themen:
Registrierung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der Ausländerbehörde
Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Leistungsbereich des Landkreises Börde
Krankenbehandlung nach dem AsylbLG
Anmietung von Wohnungen
Einwohnermelderechtliche Anmeldung bei den Meldebehörden
Schulanmeldung
Anmeldung in einer Kindertagesstätte
Integrationskurse
Basiskonto für Zahlungsverkehr
Die Handreichung (Stand 05.05.2022) lesen oder drucken / bitte hier klicken