Die Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben, werden per Rechtsverordnung bis zum 4. März 2025 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, Nr. 334, am 04.12.2023 erfolgt) verlängert. Bestehende Aufenthaltserlaubnisse gelten folglich fort. Eine einzelfallbezogene Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde (Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten) im Amt für Soziales und Integration gern zur Verfügung (03904/7240-2350).