Landkreis Börde - Amt für Bildung - Schulentwicklungsplanung

Allgemeinbildende Schulen

Die Schulentwicklungsplanung erarbeitet die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebots im Land. Sie ist ein wesentliches Instrument, um die Lehrkräfte sowie das Personal der Schulträger und die sächlichen und finanziellen Mittel des Landes und der Schulträger für den Erhalt und die Ausstattung von Schulen, für die ein öffentliches Interesse besteht, ressourcenschonend einzusetzen, um die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dauerhaft zu sichern.

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 6 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und dem Kreistagsbeschluss (Nr. 0322/40/2021) vom 01.12.2021 ist der Schulentwicklungsplan dem Landesschulamt fristgemäß zum 31.01.2022 vorgelegt worden.
Der Schulentwicklungsplan wurde mit Schreiben der Schulbehörde vom 05.09.2022 mit Einschränkungen bestätigt.

 

Berufsbildende Schulen

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 7 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 und dem Kreistagsbeschluss (Nr. 2015/40/0205) gibt der Landkreis Börde den durch das Landesschulamt mit Bescheid vom 13.05.2016 genehmigten Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für den Zeitraum der Schuljahre 2016/2017 bis 2020/2021 bekannt.

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 6 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 ist der festgestellte Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde dem Landesschulamt in Form einer neuen Gesamtplanung fristgemäß zum 31.12.2023 vorzulegen.

 

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