Das Foto zeigt die Teilnehmer der Veranstaltung der Stadt Haldensleben auf dem städtischen Friedhof zum Volkstrauertag. Landrat Martin Stichnoth wird von Dr. Marcus Waselewski vertreten.

Totengedenken am Volkstrauertag / auch der Totensonntag am 21. November 2021 ist ein besonders geschützter Gedenktag

An der Gedenkveranstaltung auf dem städtischen Friedhof in Haldensleben zum Volkstrauertag am 14. November 2021 hat auf Einladung von Bürgermeisterin Sabine Wendler Dr. Marcus Waselewski in Vertretung des Landrates teilgenommen. In Oschersleben wurde der Landkreis Börde auf der Gedenkveranstaltung der Stadt Oschersleben durch Dezernentin Petra Naumann repräsentiert. Beide legen ein Trauergebinde des Landkreises Börde nieder.

Der Volkstrauertag gehört zu den besonders geschützten, stillen Gedenktagen. Er soll an die Kriegstoten und die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen erinnern. Die wichtigste Botschaft der Gesellschaft, alle Menschen sind gefordert mitzuwirken, dass von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgeht. 

Wichtig zu wissen. Die rahmengesetzlichen Regelungen in Deutschland bestimmen, dass öffentliche Veranstaltungen, die dem Charakter des Volkstrauertages widersprechen, nicht erlaubt sind. So sind unter anderem der Betrieb von Spielhallen und die Durchführung öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen unzulässig. Auch solche Veranstaltungen wie Preisskat, Kegelturniere und dergleichen entsprechen nicht dem Charakter des Tages und dürfen daher nicht stattfinden.

Die Verbote für den Volkstrauertag gelten analog auch für den Totensonntag nächste Woche am 21. November 2021, jeweils für die Zeit von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Letzte Aktualisierung: 15.11.2021 11:55 Uhr