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Schulentwicklungsplanung / der Landkreis Börde ist auch mit den Trägern der Grundschulen im Dialog

So jüngst geschehen in Haldensleben, im Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde. Eingeladen hatte das Amt für Bildung und Kultur. Inhaltlich ging es um Fragen zur Aufstellung des nächsten Schulentwicklungsplanes für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27. Und das ist verbunden mit der Langzeitprognose für die Schuljahre 2027/28 bis 2031/32.

Die Schulentwicklungsplanung ist sehr komplex. Die größte Herausforderung liegt insbesondere in den zum Teil schwankenden Schülerzahlen. „Insofern soll die Informationsveranstaltung dazu beitragen, ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für die Planung zu erhalten“, sagt Kreisdezernent Dirk Michelmann zur Begrüßung. Er richtete das Wort an die anwesenden Planungsträger der Gemeinden und an die verantwortlichen Vertreter der Träger von freien Grundschulen im Landkreis Börde.

Die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes liegt in Verantwortung des Landkreises. So bestimmt es das Gesetz. „Und um zu einem verlässlichen Plan zu kommen“, so sagt es die für die Bildung verantwortliche Amtsleiterin Friederike Hecht, „müssen wir miteinander reden und das weitere Vorgehen abstimmen“. Der Schulentwicklungsplan wird schlussendlich durch Beschluss des Kreistages festgestellt.

Inhaltlich ging es speziell um Fragen zur Aufstellung des nächsten Schulentwicklungsplanes für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27. Und das verbunden mit der Langzeitprognose für die Schuljahre 2027/28 bis 2031/32. Weiterhin standen die Themen Schülerbeförderung, Digitalisierung und Bildungsmanagement auf der Tagesordnung. Dazu waren auch Referenten aus dem Bildungsministerium zugegen, die den Gästen für Fragen zur Verfügung standen.

„Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Schulangebotes schaffen“, erklärte Corinna Döring, beim Landkreis Börde zuständig für die Aufstellung des Planwerkes. Sie hat als Stabsstelle im Amt für Bildung und Kultur den Hut für dieses Thema auf. „Wir wollen die keisangehörigen Städte und Gemeinden als Träger der Grundschulen sowie einer Gemeinschaftsschule so frühzeitig wie möglich mitnehmen und über die aktuelle Rechtslage informieren. Denn sie stellen die Schulpläne für ihr Gebiet auf, die dann Bestandteil des Schulentwicklungsplanes werden.“

 

Letzte Aktualisierung: 14.10.2020 16:55 Uhr