Das Symbol des Landkreises Börde
Landkreis

Neues Symbol des Landkreises Börde zur Nutzung für Jedermann / Der Kreistag beschließt Wappennutzungssatzung

Der Landkreis Börde hat seit Mitte April 2021 eine Wappennutzungssatzung. Die Satzung regelt die Einzelheiten über die Führung und Verwendung des Wappens, des Logos sowie des neuen Symbols des Landkreises Börde. Die Wappennutzungssatzung wurde durch den Kreistag des Landkreises Börde in der Sitzung vom 31. März 2021 beschlossen.

Das Wappen

Das Wappen des Landkreises Börde zeigt einen in Rot reitenden silbernen Krieger (den Hornhäuser Reiter). Dieses Wappen darf nur durch den Landkreis Börde verwendet und geführt werden. Eine Verwendung von Dritten ist verboten.

Das Logo

Das Logo des Landkreises wird gebildet aus dem Wappen und dem Schriftzug „Landkreis Börde“. In der Standardversion steht der Text rechts vom Wappen in festgelegtem Bezug. Dieser Bezug ist nicht variabel. Der Schriftzug ist schwarz. Das Symbol wurde optisch durch die Verwendung einer neuen Schriftart angepasst. Die Führung und Verwendung des Logos obliegt ausschließlich der Kreisverwaltung des Landkreises Börde.

Das Symbol

Das Symbol des Landkreises wird gebildet aus der neuen Bildmarke und dem Schriftzug „Landkreis Börde“.

Die Bildmarke im Symbol stellt einen abstrahierten Landschaftsausschnitt vor einer Sonnenscheibe dar. Die verschiedenfarbigen Einzelformen – gebildet aus Kreissphären ergänzt um Baumsymbolen – stehen dabei für die unterschiedlichen, jeweils prägenden Landschaftsformen der Börde: Ackerflächen mit Feldrainen, Wiesen, Auen, Wälder, Heide und Wasserläufe.

Die Bildmarke sollte immer um den Text ergänzt sein, da sich erst dann ein unmittelbarer Bezug zum Landkreis Börde ergibt. In der Standardversion steht der Text rechts vom der Bildmarke in festgelegtem Bezug. Dieser Bezug ist nicht variabel. Der Schriftzug ist schwarz.

Für Anwendungen, bei denen die Standardversion des Symbols aus formalen Gründen nicht verwendbar ist oder zu gestalterischen Einschränkungen führt, ist die Verwendung von insgesamt vier Alternativen vorgesehen. Die Variation liegt jeweils in der Anordnung Symbol zu Text bzw. in einem Fall darüber hinaus in der Änderung der relativen Schriftgröße des Textabschnittes „Landkreis“.

Das Symbol des Landkreises kann antragsfrei genutzt werden, auch eine Anzeigepflicht entfällt. Es darf jederzeit verwendet werden, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. So zum Beispiel darf das Symbol nicht genutzt werden, wenn dies gegen die Menschenwürde verstößt oder wenn das Image des Landkreises geschädigt wird.

Das Symbol ist in verschiedenen Varianten verfügbar. Es steht auf der Internetseite des Landkreises Börde zum Herunterladen bereit. https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/ueber-den-landkreis/wappen-flagge-symbol/

Die Wappennutzungssatzung ist unter dem folgenden Link zu finden: https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreispolitik/kreisrecht/

Sowohl für eine Genehmigung als auch für die Anzeige einer Nutzung steht die Pressestelle des Landkreises Börde per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

 

Kontakt:

Landkreis Börde
Pressestelle

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben

Telefon: +49 3904 7240-1204
Fax: +49 3904 7240-51204

E-Mail: presse@landkreis-boerde.de

Letzte Aktualisierung: 20.07.2021 17:02 Uhr