Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Zur Jägerprüfung werden Personen zugelassen, die spätestens 6 Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Nachzuweisen ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch sowie die Bezahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro.
Die Teilnehmer haben sich in drei Prüfungskomplexen zu beweisen. Das sind das jagdliche Schießen, die schriftliche Prüfung und die mündlich-praktische Prüfung.
Die mündlich-praktische Prüfung beinhaltet „Jagdbare Tiere“, „Hege- und Jagdbetrieb“, „Ökologie, Natur- und Landschaftsschutz“, das „Jagdhundewesen und die Behandlung erlegten Wildes“ sowie die „Jagdwaffen“ und das „Jagdrecht“.
Weitere Informationen erteilt die Untere Jagdbehörde.
Kontakt:
Telefon: 03904 7240-4224
Sprechzeiten: Dienstag: 09 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.landkreis-boerde.de/fileadmin/user_upload/Anmeldung_zur_Pruefung.pdf