Wirtschaft

Der Landkreis Börde kontrolliert auch weiterhin die Einhaltung der Bestimmungen der Corona-Eindämmungsverordung

Seit 1. März 2021 dürfen nach der aktuellen Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt unter anderem Friseursalons sowie Betriebe der Fußpflege ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Auch Garten- und Baumärkte sind wieder geöffnet. Grundvoraussetzung für die Öffnung ist die Vorhaltung eines Hygienekonzeptes. Die Einhaltung der Bestimmungen wird stichprobenartig durch Mitarbeiter des Landkreises Börde kontrolliert.

Nicht nur Gärtner Thomas Rieckhoff aus Rogätz und viele Kunden atmen auf. „Der März riecht nach Frühling. Nach dem langen Lockdown über den Jahreswechsel wollen unsere Menschen wieder was Schönes machen“, weiß auch Landrat Martin Stichnoth. „Blumen sind Botschafter der guten Laune. Ich bin froh, dass das Land erste Öffnungsschritte geht."

Stichnoth hat ein Kontrollteam seiner Verwaltung am ersten Tag der Öffnung, am 1. März 2021, nach Rogätz begleitet. Die Kollegen schauen sich die Einhaltung des Hygienekonzeptes und der aktuellen Bestimmungen der Eindämmungsverordnung an. Das ist wichtig sagt der Landrat, "die Märkte sind zwar wieder offen, aber Corona ist noch nicht vorbei. Von daher sind alle Geschäftsinhaber gut beraten, die Hygieneregeln und -konzepte peinlichst genau zu beachten."

Die Kontrollteams sind im gesamten Landkreis Börde unterwegs. Sie kontrollieren zum Beispiel das Tragen einer medizinischen Maske. Und sie greifen ein, wenn Menschenansammlungen von über 5 Personen entstehen.

Letzte Aktualisierung: 02.03.2021 16:23 Uhr