Das Amt informiert den Betreiber des Gewässers über die Ergebnisse der Untersuchungen. Bei festgestellten Mängeln oder Gefahren wird die Bevölkerung umgehend gewarnt, beispielsweise durch Schilder oder öffentliche Bekanntmachungen. Zudem berät das Amt Kommunen und Betreiber von Badeeinrichtungen hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards und unterstützt sie dabei, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität zu ergreifen.
Im Falle von akuten Gesundheitsgefahren, wie z.B. einer Verunreinigung des Wassers, ist das Amt als untere Gesundheitsbehörde verantwortlich für die Koordination von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Wiederherstellung der Wasserqualität.
Im Landkreis Börde gibt es 3 EU-Badeseen: den Gröninger See, den Jersleber See und den Steinbruchsee Süplingen, sowie 13 sogenannte „wilde Badestellen“, die saisonal überwacht werden.
Die 3 EU-Badegewässer werden von der oberen Gesundheitsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Badegewässerqualität eingestuft. Alle EU-Badegewässer des Landkreises Börde verfügen über eine „ausgezeichnete Badegewässerqualität“. Für die Bewertung werden die Ergebnisse der letzten 3 Jahre herangezogen. Die Bewertung der übrigen Badestellen ist vergleichbar.
Landkreis/ Kreisfreie Stadt | Nr. des Badege-wässers | Name des Badegewässers | Einstufung 2022 (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2019 bis 2022) | Einstufung 2023 (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2020 bis 2023) | Einstufung 2024 (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2021 bis 2024) |
Börde | 11
13 14 |
| 1
1
1 | 1
1
1 | 1
1
1 |
Vorläufige Übersicht der Einstufungen der Badegewäser Sachsen-AnhLT
1 - ausgezeichnete Badegewässerqualität
2 - gute Badegewässerqualität
3 - ausreichende Badegewässerqualität
4 - mangelhafte Badegewässerqualität