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Auch Himmelfahrt steht die Gesundheit der Menschen an erster Stelle / Landkreis und Polizei kontrollieren am 21. Mai 2020 die Einhaltung der Eindämmungsverordnung

„Es geht nicht um Reglementierung, es geht um den Schutz unserer Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren.“ Mit diesen Worten begrüßt Börde-Landrat Martin Stichnoth die Mitglieder des Pandemiestabes seiner Verwaltung zur Vorbereitung der behördlichen Maßnahmen, speziell mit Sicht auf den nahenden Himmelfahrtstag am 21.05.2020. „Seit einigen Tagen gibt es keine Neuinfektionen im Landkreis Börde - und das soll auch nach Himmelfahrt so bleiben.“ Genau deshalb sind am Feiertag im gesamten Landkreis Börde Mitarbeiter unterwegs, die wie in den letzten Wochen auch die Einhaltung der Bestimmungen der Eindämmungsverordnung kontrollieren.

Zur Abstimmung der Maßnahmen am Himmelfahrtstag begrüßte Stichnoth kürzlich auch die Leiterin des Polizeireviers Börde und ihren Stellvertreter. Nicole Gründler und Torsten Großmann haben im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten, genau wie der Landkreis Börde, ein großes Interesse daran, dass alles in geordneten Bahnen verläuft. Deshalb werden der Landkreis und das Polizeirevier Börde am Feiertag gemeinsam in der Fläche präsent sein.

Nicole Gründler: „Amtshilfe ist selbstverständlich.“ Der Landkreis und das Polizeirevier Börde stehen nicht nur in Krisenzeiten im engen Austausch. „Wenn es Abstimmungsbedarf gibt, dann reden wir miteinander“, sagt Gründler. Einen Schwerpunkt am Himmelfahrtstag bildet die Unterstützung des Landkreises bei der Kontrolle der Gaststätten im Landkreis Börde, die bereits im Besitz einer behördlichen Genehmigung zur Öffnung sind.

Gründler unterstreicht: „unabhängig davon, werden die Kollegen wie alljährlich darauf achten, dass alle feiernden Personen wohlbehalten den Tag zu Hause beenden. Dazu sind unter anderem Fahrtüchtigkeitskontrollen und eine erhöhte Präsenz vorgesehen. Wir weisen darauf hin, dass auch an Christi Himmelfahrt die zulässigen Promillegrenzen ihre Gültigkeit beibehalten.“

Die Botschaft des Landrates und der Leiterin des Polizeireviers Börde lautet - wir wünschen allen einen schönen Feiertag bei sonnigem Wetter und bester Gesundheit!“

Allgemeine Kontrollschwerpunkte an Himmelfahrt:

  • öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen dürfen nicht stattfinden
  • das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt
  • in allen Betrieben (auch in den geöffneten Gaststätten) sind Hygienevorschriften gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu beachten (unter anderem die Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen)

Spezielle Kontrollschwerpunkte in Gaststätten:

  • Schließung der Gaststätte spätestens um 20:00 Uhr
  • die Abgabe von alkoholischen Getränken ist nur im Rahmen des Verzehrs von Speisen zulässig
  • Personen mit deutlich erkennbaren Erkrankungsanzeichen der oberen Atemwege erhalten keinen Zutritt
  • Konsequente Umsetzung des mit der Genehmigung verbundenen Hygienekonzeptes (unter anderem Mund- und Nasenbedeckung des Küchen- und Servicepersonals)
  • führen einer Anwesenheitsliste, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, durch die für die Behörden bei Bedarf eine schnelle Kontaktnachverfolgung möglich ist
Letzte Aktualisierung: 19.05.2020 15:48 Uhr