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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 23.10.2019 - öffentlicher Teil |
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Ö 5 |
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Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten |
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Ö 6 |
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öffentliche Vorlagen |
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Ö 6.1 |
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Bericht 2019 über Beteiligungen des Landkreises Börde an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts |
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0082/80/2019 |
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Ö 6.2 |
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Haushaltssatzung 2020/2021 |
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0064/20/2019 |
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Ö 6.3 |
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Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 , Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 |
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0083/SBU/2019 |
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Ö 6.4 |
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Antrag der AfD-Fraktion - Medizinische Versorgung im Landkreis Börde sichern - die Daseinsvorsorge vor Ort stärken |
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0072/AfD/2019 |
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VORLAGE |
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Verfahrensbeteiligte: Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgaben zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde: 1. Der Landrat und die Verwaltung sollen gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis zeitnah bis Mitte 2020 Bedarfe ermitteln, wo in Zukunft Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung auftreten werden. 2. Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2019 2021 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können. Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann. 3. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, bis Ende 2019 die Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen im Landkreis zu schaffen. Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: - Schaffung einer Regelung, die es den Rettungsdienstleitstellen ermöglicht, organisierte Ersthelfergruppen zu alarmieren
- Festlegung von Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung von organisierten Ersthelfergruppen
- Klärung der Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen
4. Der Landrat und die Verwaltung sollen sich in den Leitfaden Ärzteversorgung Osterburg als Vorbild nehmen und bis Ende 2019 einen ähnlichen Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Kommunen erarbeiten. Es soll die Einführung von Stipendien, ähnlich wie in Osterburg, für zukünftige Ärzte umgesetzt werden, die sich verpflichten, im Landkreis Börde zu arbeiten. 5. Diese Punkte sollen in der Fortschreibung der Sozialplanung ergänzend aufgenommen werden. 6. Es soll ein Unterausschuss Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Der Landrat und die Verwaltung sollen Vorschläge zur Struktur des Unterausschusses machen. Durch eine umfassende gesundheitliche Versorgung soll im Landkreis Börde die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Eine gute örtliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit birgt auch eine starke Anziehungskraft und einen Standortvorteil für den Landkreis Börde. |
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20.11.2019 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales |
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Ö 6.7 - zurückgezogen |
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Herr Schmirander übergibt den Vorsitz um 18:30 Uhr an Herrn Mewes, da Herr Schmirander den Antrag „Medizinische Versorgung im Landkreis Börde sichern-die Daseinsvorsorge vor Ort stärken“ der AfD-Fraktion vorstellt. Herr Schmirander ist der Meinung, dass die Antwort der Verwaltung noch nicht zufriedenstellend ist und bittet darum, an dem Antrag der AfD festzuhalten. Frau Dr. Kontzog erklärt, dass für die medizinische bzw. ambulante Versorgung der Landkreis Börde nicht zuständig ist. Die Mitglieder des Ausschusses haben darüber diskutiert, dass nicht die Verwaltung sondern die kassenärztliche Vereinigung dafür verantwortlich ist und dass die Aufforderung der AfD an die Verwaltung, Analysen und Bedarfe zu erstellen, übereilt ist. Die Mitglieder erbeten mehr Zeit um dieses Thema zu besprechen. Die AfD teilt die Meinung, dass grundsätzlich der Landkreis nicht zuständig ist, möchte aber das Thema anschieben und nach Alternativen suchen. Dies muss geprüft werden. Herr Czernitzki führt an, dass etwas getan wird und verweist auf die Daseins-Konferenz im EHFA. Der Vorsitzende, Herr Mewes gibt zu bedenken, dass die Umsetzungen aus dem Kreisentwicklungskonzept und der Antrag der AfD miteinander kollidieren könnten. Frau Dippe stellt den Antrag, dass die Verwaltung über die Festlegung im Kreisentwicklungskonzept zu gesundheitlichen Einrichtungen und zur med. Versorgung im Landkreis Börde kontinuierlich berichtet. Termin: 1. Quartal 2020 Der Antrag wurde einstimmig angenommen. ERGEBNIS: Der Antrag der AfD wurde von Herrn Schmirander zurückgezogen.
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27.11.2019 - Kreisausschuss |
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Ö 6.4 - zurückgezogen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019 |
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05.02.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales |
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Ö 6.5 - zurückgezogen |
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Herr Schroeder verschiebt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses.
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20.05.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales |
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Ö 6.5 - zurückgezogen |
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen.
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18.11.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales |
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Ö 6.9 - geändert beschlossen |
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Verfahrensbeteiligte: Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgaben zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde: 1. Der Landrat und die Verwaltung sollen gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis zeitnah bis Mitte 2020 Bedarfe ermitteln, wo in Zukunft Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung auftreten werden. 2. Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2019 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können. Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann. 3. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, bis Ende 2019 die Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen im Landkreis zu schaffen. Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: - Schaffung einer Regelung, die es den Rettungsdienstleitstellen ermöglicht, organisierte Ersthelfergruppen zu alarmieren
- Festlegung von Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung von organisierten Ersthelfergruppen
- Klärung der Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen
4. Der Landrat und die Verwaltung sollen sich in den Leitfaden Ärzteversorgung Osterburg als Vorbild nehmen und bis Ende 2019 einen ähnlichen Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Kommunen erarbeiten. Es soll die Einführung von Stipendien, ähnlich wie in Osterburg, für zukünftige Ärzte umgesetzt werden, die sich verpflichten, im Landkreis Börde zu arbeiten. 5. Diese Punkte sollen in der Fortschreibung der Sozialplanung ergänzend aufgenommen werden. 6. Es soll ein Unterausschuss Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Der Landrat und die Verwaltung sollen Vorschläge zur Struktur des Unterausschusses machen. Durch eine umfassende gesundheitliche Versorgung soll im Landkreis Börde die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Eine gute örtliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit birgt auch eine starke Anziehungskraft und einen Standortvorteil für den Landkreis Börde.
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24.02.2021 - Kreisausschuss |
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Ö 6.8 - |
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Abstimmungsergebnis: Zustimmungen: 12 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 3 Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0072/AfD/2019 zu fassen.
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11.03.2021 - Kreistag Landkreis Börde |
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Ö 6.7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019 |
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31.03.2021 - Kreistag Landkreis Börde |
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Ö 5.7 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019 |
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Beschluss: Der Kreistag beschloss auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgabe zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde: Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2021 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können. Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.
Abstimmungsergebnis: Zustimmungen: 28 Ablehnungen: 11 Enthaltungen: 6 Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0072/AfD/2019 erhoben.
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Ö 6.5 |
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Antrag der AfD-Fraktion - Satzung des Landkreises Börde über die Verwendung des Wappens des Landkreises Börde |
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0081/AfD/2019 |
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Ö 6.6 |
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung) |
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0070/BLR/2019 |
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Ö 6.7 |
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb "Straßenbau und -unterhaltung" |
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0077/80/2019 |
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Ö 6.8 |
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten sowie Sportfreiflächen/Kleinfeldanlagen in kreislicher Trägerschaft (Schulraum-Sportstätten-Gebührensatzung) |
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0041/68/2019 |
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Ö 6.9 |
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20 |
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0076/40/2019 |
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Ö 6.10 |
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Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde - allgemeinbildende Schulen |
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0074/40/2019 |
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Ö 6.11 |
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Erhalt des Sekundarschulstandortes in Ausleben |
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0075/40/2019 |
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Ö 6.12 |
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Dritte Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde |
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0073/D1/2019 |
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Ö 6.13 |
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Aufstufung der Kreisstraße K 1652 zur Landesstraße |
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0084/SBU/2019 |
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Ö 6.14 |
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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Magdeburg für die Wahlperiode 2020 bis 2025 |
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0066/BLR/2019 |
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Ö 6.15 |
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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg für die Wahlperiode 2020 bis 2025 |
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0069/BLR/2019 |
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Ö 6.16 |
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Nachbestellung eines Mitgliedes des Kreisseniorenrates von 2019-2024 |
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0068/50/2019 |
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Ö 6.17 |
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Bestimmung des stimmberechtigten Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßenbau und -unterhaltung |
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0063/BLR/2019 |
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Ö 7 |
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Anfragen und Anregungen |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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N 9.1 |
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(nichtöffentlich) |
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0080/68/2019 |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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Ö 12 |
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Schließung der Sitzung |
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