Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0073/D1/2019  

 
 
Betreff: Dritte Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
20.11.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
27.11.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0073/D1/2019)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0073/D1/2019)
Anlagen:
Sozialplanung_3._Fortschreibung_2019_Endfassung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Dritte Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde für den Planungszeitraum 2020/21.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 20 Absatz 2 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt (FamBe-FöG LSA vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2019) sind die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen (ELFE) sowie Suchtberatungsstellen davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossene Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.

 

Die Sozialplanung des Landkreises Börde geht über die im FamBe-FöG LSA geforderte Planung weit hinaus. Sie erfüllt den Anspruch auf eine integrierte und moderne Sozialplanung. Kern der kommunalen Aufgabenerfüllung ist es, im Rahmen der bestehenden Leistungsfähigkeit kommunale Daseinsvorsorge zu betreiben. Kommunale Daseinsvorsorge ist darauf gerichtet, die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Sozialplanung trägt damit zur Umsetzung von Sozialpolitik bei. Sie analysiert die soziale Lage der Bevölkerung, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie arbeitet wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert. Sie orientiert sich in definierten geografischen Räumen und hat Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern stets zu beachten.

 

Sozialplanung ist ebenso Steuerungsunterstützung für das Sozialmanagement, welches kommunale Handlungsfelder umfassen soll. Der demografische Wandel und der steigende Anteil der über 65-Jährigen in der Bevölkerung sowie der damit verbundene steigende Hilfebedarf, der Rückgang der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, der Fachkräftemangel, die unzureichende Finanzausstattung vieler Gemeinden und des Landkreises stellen diese vor große Herausforderungen.

 

Sozialplanung kann einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten, indem

-          die soziale Lage der Bevölkerung des Landkreises analysiert wird und diese Informationen den Mitgliedern des Kreistages für ihre Entscheidungen bereitgestellt werden,

-          wirkungsvollere Maßnahmen und Instrumente, die der Entwicklung von Armut, Einschränkung von Teilhabechancen, Isolierungs- und Polarisierungsprozessen entgegenwirken und die Lage der Bevölkerung verbessern, entwickelt werden,

-          durch vorausschauendes und planendes, besonders auch präventives Handeln die finanziellen Handlungsräume des Landkreises verbessert werden,

-          notwendige Strukturveränderungen und Anpassungen frühzeitig eingeleitet werden,

-          soziale Angebote und Dienstleistungen ihre gewünschte Wirkung entfalten.

 

Das am 14.02.2018 durch den Kreistag beschlossene Leitbild des Landkreises Börde bildet die Grundlage sowohl für das Integrierte Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Börde als auch für die Sozialplanung. Das Leitbild definiert die zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkte und Werte des Landkreises und daraus abgeleitet die strategischen Ziele und deren Umsetzung. Aus diesen strategischen Zielen wurden im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes operative Ziele abgeleitet und in diesem festgeschrieben. Leitbild, Integriertes Kreisentwicklungskonzept und Sozialplanung bilden somit die Grundlage für die strategische Ausrichtung und die operativen Ziele des Landkreises Börde.

 

Am 16.09.2015 wurde vom Kreistag erstmalig eine Sozialplanung für den Landkreis Börde beschlossen. Diese Sozialplanung wurde in den Jahren 2016 und 2017 fortgeschrieben. Der Indikatorenkatalog wurde dabei stets erweitert, um auf der Basis einer möglichst breiten Datenlage die Planung bezogen auf die sozialräumlichen Gegebenheiten vornehmen zu können. In der zweiten Fortschreibung im Jahr 2017 konnte die Datenauswertung zum Teil auch auf der Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden erfolgen. Des Weiteren wurden neben den demographischen Entwicklungstendenzen und den Indikatoren erste Handlungsfelder beleuchtet und diese formuliert sowie eine Maßnahmenplanung erarbeitet.

 

Die vorliegende dritte Fortschreibung der Sozialplanung wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, welche aus Fachplanern und Sachbearbeitern des Jugendamtes, des Amtes für Bildung und Kultur, des Gesundheitsamtes, des Amtes für Migration, des Sozialamtes, des Büro des Landrates und der Stabsstelle für Steuerung und Entwicklung besteht, in Abstimmung mit sozialen Trägern im Landkreis Börde erarbeitet.

 

Die dritte Fortschreibung der Sozialplanung knüpft inhaltlich an die zweite Fortschreibung aus dem Jahr 2017 an, in der neue Anreize und Maßnahmen entwickelt wurden. Die Indikatorensets wurden erweitert und die Kennzahlen, soweit möglich, auf Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden präzisiert. Insgesamt wurden die Entwicklungen in den folgenden acht Handlungsfeldern betrachtet:

  1. Bevölkerung
  2. Einkommen und Transferleistungen
  3. Arbeit und Beschäftigung
  4. Gesundheit und Pflege
  5. Teilhabe und Partizipation
  6. Integration
  7. Bildung und Erziehung
  8. Soziale Beratungslandschaft

 

Bei den Daten zur Bevölkerung des Landkreises Börde handelt es sich um amtliche Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Datengrundlage für die Einwohnerstatistik des Landkreises liegt beim Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Die amtlichen Bevölkerungsdaten lagen vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt für das Jahr 2018 noch nicht vollumfänglich vor, so dass in der dritten Fortschreibung der Sozialplanung mit den Bevölkerungsdaten bis zum Jahr 2017 gearbeitet wurde.

 


 


Anlagen:

 

Sozialplanung für den Landkreis Börde – Dritte Fortschreibung für den Planungszeitraum 2020/21  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sozialplanung_3._Fortschreibung_2019_Endfassung (7729 KB)