Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0069/BLR/2019  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg für die Wahlperiode 2020 bis 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Heß, Birgit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
27.11.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0069/BLR/2019)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0069/BLR/2019)
Anlagen:
Anlage 1 - Interessenliste öffentlich
Anlage 2 - gesetzliche Grundlagen

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestimmt, aus der als Anlage beigefügten Bewerberliste, 22 Bürgerinnen und Bürger, die in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg für die Wahlperiode 2020 bis 2025 aufzunehmen sind.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Schreiben vom 01.08.2019 und 29.08.2019 an den Landrat des Landkreises Börde hat der Präsident des Verwaltungsgerichtes Magdeburg (VG MD) auf das Ende der fünfjährigen Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Februar 2020 hingewiesen. Gleichzeitig bat er, ihm bis Ende Dezember 2019 die Vorschlagsliste - deren Personenzahl sich für den Landkreis Börde auf 22 Personen beläuft - zuzusenden.

 

Der Landkreis Börde konnte durch Presseinformationen in den Medien insgesamt 28 Interessenten für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter gewinnen, hiervon erfüllen 24 Personen die Voraussetzungen nach § 20 bis 23 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und haben die erforderlichen Erklärungen im Original zurückgesandt.

 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden auf fünf Jahre gewählt. Zur Vorbereitung der Wahl stellen die kreisfreien Städte und Landkreise gemäß § 28 S. 1 VwGO eine Vorschlagsliste auf. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 28 S. 4 VwGO.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages erforderlich, § 28 S. 4 VwGO.

 

Aus der Vorschlagsliste wählt ein Wahlausschuss die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Der seitens des VG MD ermittelte Bedarf der vom Wahlausschuss zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beträgt für den Landkreis Börde 11. Da die doppelte Anzahl des ermittelten Bedarfes in die Vorschlagsliste aufzunehmen ist, sind 22 Personen zu benennen.

 

Das Auswahlverfahren erfolgt in Form einer Wahl. Ausschlaggebend ist hierbei die Anzahl der Zustimmungen. Die 22 Personen mit den meisten Zustimmungen werden auf die Vorschlagsliste gesetzt, soweit sie die gesetzlich erforderliche Mindeststimmenzahl erreichen.

 

Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und Beruf des Vorgeschlagenen enthalten, gemäß § 28 S. 4 VwGO.

 

Rechtskenntnisse sind für die Berufung zur ehrenamtlichen Richterin und zum ehrenamtlichen Richter nicht erforderlich. Hinsichtlich der Bewerber sind jedoch die §§ 20 bis 23 VwGO zu beachten.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein und sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben, § 20 VwGO. Sie müssen das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen, § 21 Abs. 1 Nr. 3 VwGO.

 

Bei keiner Bewerberin und keinem Bewerber lagen Ausschlussgründe nach § 22 VwGO vor.

 

Auch die gemäß § 23 VwGO zulässigen Ablehnungsgründe für die Berufung zum Amt der ehrenamtlichen Richterin und des ehrenamtlichen Richters wurden seitens der Bewerberinnen und Bewerber nicht angezeigt, zumal diese sich aus eigenem Antrieb um das Amt als ehrenamtliche Richterin und als ehrenamtlicher Richter beworben haben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Liste der Interessenten (öffentlich)

Anlage 2 - Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Interessenliste öffentlich (51 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 - gesetzliche Grundlagen (55 KB)