Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:44
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Schroeder, Herr Knispel und Herr Zietmann (AfD)

kommen 16:07 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es sind 13 Mitglieder anwesend.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) fragt, ob es seitens anwesender Einwohner Anfragen gibt. Sie gibt den Hinweis, dass eine Frage und zwei Zusatzfragen erlaubt sind.

 

Frau Kerstin Wiergowski (Einwohnerin aus Haldensleben und Schulleiterin der Ohre-Schule Uthmöden) fragt, ob bei der Vergabe von Geldern für Schulen mit zweierlei Maß gemessen wird. Sie möchte wissen, warum wesentliche, wichtige, sicherungsrelevante Bedingungen bei der Vergabe von Geldern nicht beachtet werden. Dazu führt sie aus, dass es eine Übung mit mehreren Feuerwehren an ihrer Schule gab. Bis ersten Maßnahmen eingeleitet werden konnten, ist eine dreiviertel Stunde vergangen, wie auch aus der Presse zu entnehmen war. Weiterhin merkt sie an, dass es seit mehreren Jahren keine neuen Fachräume an der Schule gegeben hätte, das bittet sie dringend zu berücksichtigen. Sie ergänzt, dass die Population der Schüler sehr unterschiedlich sei. So wird die Reintegration nach der 6. Klasse vorgenommen und die Schüler werden auf die Regelschule vorbereitet. Der allgemeine Begriff Förderschule“ trifft somit nicht auf die gesamte Schülerschaft zu. Diese Kinder seien nur beeinträchtigt, weil sie Förderbedarfe im emotional-sozialen Bereich haben. Demnach Kinder, die sehr große Probleme haben und psychisch austherapiert sind sowie chronisch kranke, seelisch behinderte Kinder, aber eben auch durchschnittlich intelligente Kinder. Frau Wiergowski bittet um Positionierung der Ausschussmitglieder und der Kreisverwaltung.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) merkt an, dass die beiden Fragen schriftlich beantwortet werden.

 

Herr Helmut Thiel (Einwohner aus Wolmirstedt, Ortsteil Farsleben) möchte wissen, was er machen soll, wenn er mit einer schriftlich beantworteten Anfrage nicht einverstanden ist. Auf Nachfrage und erneuter Zielformulierung, habe er keine Antwort bekommen.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) gibt an, dass verwaltungsintern mehrere Bereiche zur Beantwortung herangezogen werden mussten. Herr Thiel erhält in den nächsten Tagen eine Antwort.

 

Weiterhin ist Herrn Thiel (Einwohner aus Wolmirstedt, Ortsteil Farsleben) einiges in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung und auf die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche der Gutenbergschule Wolmirstedt unklar. Es werde davon gesprochen, dass es keine Kapazitätsgrenzen mehr gäbe, sondern diese anhand der Zweizügigkeit ermittelt werden.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) antwortet, dass die Zahl 28, die Klassenkapazität darstellt und mit jetzigem Stand, wo noch keine weiteren Beschlüsse umgesetzt sind, bildet dies die Kapazitätsgrenze ab. Das sei auch für das Folgejahr so geplant. An dem gegenwärtigen Zustand ändert sich nichts. Die Klassenraumstärke gibt nicht mehr her. Wenn man eine Gesamtschülerzahl belassen hätte, könne es heißen, in einer Klassenstufe sind 20 und in der anderen 110 Schüler. Damit ist klar gestellt, dass pro Klassenstufe Zweizügigkeit 2 x 28 bedeutet. Das hat keine Auswirkungen auf das zukünftige Gestalten, auf die Zügigkeit oder Kapazitätsgrenzen der Gutenberg-Schule. Hier gibt es einen Prüfauftrag durch den Kreistag, welche Konstellationen man treffen kann oder eine Konstellation zu finden, die einen Übergang in eine Oberstufe sicher stellen kann und die Mindestschülerzahl von 50 dauerhaft erreicht wird. Das wird Gegenstand der Beratung Anfang nächsten Jahres sein.

 

Herr Thiel (Einwohner aus Wolmirstedt, Ortsteil Farsleben) weist darauf hin, dass es nicht gesetzeskonform sei, wenn man Zweizügigkeit als Kapazitätsgrenze betrachtet. Kapazitätsgrenzen und Schuleinzugsbereiche könne man nicht gleichzeitig verwenden gemäß § 41 Abs. 2a. Schulgesetz. Weiterhin merkt er an, dass es ein Papier gibt, in dem es um Systembauten geht, was vor Jahren schon beschlossen wurde. Wo komme das plötzlich her, gerade in Bezug auf den Kreistagsbeschluss vom 18.09.2019. Momentan wird illegal in einem Gebäude unterrichtet, für das es keine Genehmigung für das Unterrichten gibt, so Herr Thiel. Er möchte wissen, was an den Systembauten dran ist.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) entgegnet, dass die, durch den Kreistag beschlossene Schulentwicklungsplanung, durch die Schulaufsicht genehmigt worden sei. Insofern stellt er Herrn Thiels Frage nach der Illegalität in Frage. Bei den von Herrn Thiel angesprochenen Systembauten, geht es um die Bauphase und um die Beschulung in der Übergangsphase. Diese hat nichts mit dem Beschluss vom 18.09.2019 zu tun, da hier noch keine Entscheidung gefallen sei, hinsichtlich der Umsetzung. Zur Nichtgenehmigung seit zwei Jahren entgegnet Herr Michelmann, dass Anfang Juli 2019 der Antrag für die Außenstelle gestellt wurde. Dies ist momentan noch ein offener Prozess gegenüber dem Landesschulamt und das Land liegt in der Beantwortungspflicht. Anfang Dezember wird es hierzu einen Gesprächstermin zwischen dem Landrat und dem Kultusministerium geben.

 

Herr Thiel (Einwohner aus Wolmirstedt, Ortsteil Farsleben) stimmt Herrn Michelmanns Aussagen nicht zu. Für die Genehmigung der Außenstelle, die jährlich zu erteilen ist, ist das Landesschulamt zuständig und kein Kultus- oder Bildungsministerium. Das Einholen der Genehmigung vor Schuljahresbeginn sei versäumt wurden. Er hätte Schriftstücke aus dem Landratsamt, welche zeigen, dass die Beantragung viel später erfolgt ist.

 

Seitens anwesender Einwohner gibt es keine weiteren Anfragen.