Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt nachstehende Aufstufung der Kreisstraße 1652 zur Landesstraße.
Aufstufung der K 1652 vom Knoten L 24 / K 1652 (Kreisverkehr) bei Netzknoten 3634 016 A Station 0.000 bis zum Knoten L 24 / Gemeindestraße bei Netzknoten 3634 009 Station 0+000 mit einer Länge von 526 Metern zur Landesgrenze. Sachdarstellung, Begründung:
Die Teilstrecke der K 1652 „Hauptstraße“ hat die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße gewonnen. Sie bildet innerhalb des Landesgebietes zum Beispiel mit den Landesstraßen L 42 und L 43 und der Bundesstraße B 245 ein Verkehrsnetz und dient überwiegend dem Durchgangsverkehr. Daher erfüllt sie die Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 1 Nr. 1 StrG LSA, hat somit die Verkehrsbedeutung eines Landesstraße und ist zur Landesstraße L 24 aufzustufen. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Umstufungsvereinbarung Feldkarte K 1652
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||