Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 fest und beschließt:
1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 2. die Verwendung des Jahresergebnisses 3. die Entlastung der Betriebsleitung Sachdarstellung, Begründung:
Die Vorlage wurde bereits am 25.11.2019 auf der Sitzung des Betriebsausschusses „Straßenbau und –unterhaltung“ beraten und am 27.11.2019 auf der Sitzung des Kreisausschusses von der Verwaltung zurückgezogen, da durch den Landesrechnungshof Feststellungen getroffen wurden, die eine Aktualisierung des bisherigen Bestätigungsvermerkes einforderten. Die ausführlichere Begründung ist als Anlage im ALLRIS zu der Sitzung des Kreisausschusses vom 27.11.2019 angefügt.
Entsprechend des § 140 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA i.V.m. § 142 KVG LSA obliegt der Rechnungsprüfung des Landkreises Börde die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung des Lageberichtes und der Buchführung. Die Prüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde.
Der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist gem. § 19 Abs. 1 EigBG LSA verpflichtet einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Vorschriften und Muster des EigBG LSA aufzustellen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gem. § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich bekannt zu geben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte im Zeitraum vom 20.08.2019 bis 30.10.2019 mit Unterbrechungen. Gegenstand der Prüfung war die Buchführung sowie der nach handelsrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Im Rahmen der Prüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwerpunktmäßig wurden die Zugänge zum Anlagevermögen und zum Sonderposten für Investitionszuschüsse, die Periodenabgrenzung in der Aufwands- und Ertragsrealisierung sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Anhang einer Prüfung unterzogen.
Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 32.585,05 € ab. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu Einwendungen geführt. Der vorliegende Bericht enthält einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßer Buchungsführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Einwendungen betreffen die erforderliche Fortschreibung des Infrastrukturvermögens durch den Eigenbetrieb, welche bisher nur eingeschränkt ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Hier holt der Eigenbetrieb sich Angebote ein, um die Mittel für diese Leistung im Haushaltsjahr 2022 in den Haushaltsplan einzustellen. Desweiteren betreffen die Einwendungen die nicht über kostendeckende Entgelte abgesicherte Finanzierung der zu erbringenden Leistungen des Eigenbetriebes für die vom Landkreis übertragenden Aufgaben.
Der Eigenbetrieb führte keine Kosten- und Leistungsrechnung in Form einer Vollkostenrechnung gemäß § 15 Abs. 3 EigBG durch, was mit dem vorhandenen Personal auch nicht möglich ist.
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
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