Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig. In der Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze der Kreisumlage festgesetzt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises müssen die Kommunen des Landkreises mit einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.
Der Landkreis hat danach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Kommunen durchsetzen.
Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Kommunen wurde nach dem Vorliegen der Zuarbeiten der Ämter über die benötigten Budgets für 2020/2021 die Fehlbedarfe des Landkreises ermittelt und der für die Deckung des Fehlbedarfes erforderliche Kreisumlagesatz in Höhe von 41,8% berechnet. Anschließend wurde am 24.06.2019 an die Städte und Gemeinden ein Anhörungsschreiben mit der Abforderung der finanziellen Situation und einer Frist zur Stellungnahme bis zum 02.08.2019 gesendet. In der Zeit vom 14.08.2019 bis 27.08.2019 fanden zusätzlich mündliche Anhörungen der einzelnen Kommunen und eine Information auf der Bürgermeisterdienstberatung am 06.09.2019 statt. Die finanzielle Situation der Kommunen ist in der Anlage 1 dargestellt.
Parallel zur Beteiligung der Kommunen fanden mit jedem Amt Haushaltskonsultationen statt mit dem Ziel, die Fehlbeträge für 2020/2021 zu reduzieren. Im Ergebnis der Konsultationen mit den Ämtern und der Anhörung der Kommunen wurde der Abwägungsprozess vorbereitet. Die Unterlagen dazu sind in der Anlage 2 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Finanzinteressen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden schlägt die Verwaltung für das Jahr 2020 einen Kreisumlagehebesatz in Höhe von 39,4% und für das Jahr 2021 in Höhe von 40,1% vor. Nach der Diskussion in den Fachausschüssen und entsprechend der Anträge im Kreisausschuss wurde der Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2020 in Höhe von 39,15% und für das Jahr 2021 in Höhe von 39,8% eingestellt
Im Ergebnisplan wurden Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe für das Jahr 2020 mit 240.796.367 EUR und für das Jahr 2021 mit 240.217.357 EUR veranschlagt. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.
Die Zuweisungen nach dem FAG LSA wurden auf der Grundlage der Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 30.08.2019 eingestellt.
Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind lt. Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 04.07.2019 voraussichtlich höher als 2019. Der Hebesatz soll für 2020 abgesenkt werden, da die höheren Erträge genutzt werden können, um die gestiegenen Aufwendungen des Landkreises bzw. die geringeren Erträge des Landkreises anteilig zu finanzieren. Da die Umlagegrundlagen für 2021 voraussichtlich wieder geringer werden, wurde für 2021 mit einem Hebesatz von 39,8% geplant.
Die freiwilligen Leistungen wurden überprüft und sind als Übersicht im Vorbericht eingestellt.
Durch den Landkreis wurden für das STARK III Programm alle Maßnahmen eingestellt, die bewilligt wurden. Für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Problematisch gestaltet sich für den Landkreis, dass nicht alle Auszahlungen als förderfähig anerkannt werden und somit keine geförderten Kredite zur Finanzierung dieser Auszahlungen bewilligt werden. Zur Einhaltung der Höchstbeträge für die Fördermaßnahmen müssen die nicht einbezogenen Maßnahmen, die aber für eine komplette Fertigstellung der Maßnahmen als STARK III begleitende Maßnahmen in den Haushalt aufgenommen und gleichfalls über Kredite finanziert werden. Dadurch müssen zusätzliche Kredite am Kreditmarkt aufgenommen werden.
Zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 053/D3/2019 zum Schultausch Gutenberg Wolmirstedt wurden die Auszahlungen in den Finanzplan aufgenommen. Die Finanzierung muss über Kreditaufnahmen erfolgen.
Eine weitere neue Maßnahme ist der Um- und Anbau des Gymnasium Weferlingen, der aus den Bundesmitteln für finanzschwache Kommunen anteilig finanziert wird. Da neben den Fördermitteln und Eigenmitteln weitere Mittel des Landkreises erforderlich sind, um die Maßnahme komplett fertigzustellen, ist auch hier eine zusätzliche Kreditaufnahme erforderlich.
Für die Weiterführung der Digitalisierung im Landkreis sollen die Mittel aus dem Digitalpakt eingesetzt werden.
Nach der Information des Ministeriums für Finanzen vom 12.11.2019 über die geplante Bereitstellung einer Investitionspauschale für die Kommunen wurden Einzahlungen in Höhe von 1.726,0 TEUR bei der Investitionspauschale eingestellt. Die Auszahlungen in Höhe von 1.726,0 TEUR wurde als investiver Zuschuss an den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung mit einem Sperrvermerk bis zur Festsetzung der Mittel durch das Land eingestellt. Dadurch sollen die Entflechtungsmittel des Bundes anteilig kompensiert werden um noch Investitionen in Kreisstraßen zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1. Haushaltssituation der Kommunen
1.1 Schriftliche Stellungnahme der Kommunen zur Anhörung 1.2 Übersicht über die Finanzsituation der Kommunen 1.3. Auswertung der mündlichen Anhörungsgespräche 1.4 Auswertung Haushaltskennzahlensystem
2. Darstellung und Ergebnis des Abwägungsprozesses
2.1 Darstellung des Abwägungsprozesses 2.2 Kreisumlage nach Gemeinden 2019 und 2020 und Kreisumlage nach Gemeinden 2019 und 2020 aktualisiert 2.3 Präsentation zum Haushalt auf der Bürgermeisterdienstberatung
3. Erster Entwurf Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021
4. Zweiter Entwurf Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021
5. Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Börde vom 10.12.2019
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |