Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0075/40/2019  

 
 
Betreff: Erhalt des Sekundarschulstandortes in Ausleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
20.11.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Anhörung
27.11.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0075/40/2019)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0075/40/2019)
Anlagen:
5.Fortschr. Schülerzahlentwicklung SKS Ausleben
SchulG LSA § 3 - beck-online
SchulG LSA § 22 - beck-online
SchulG LSA § 34 - beck-online
SchulG LSA § 41 - beck-online
SchulG LSA § 64 - beck-online
Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014-[Schulentwicklungsplanungs-Verordnung 2014] Inhaltsübersicht (redaktionell) - beck-online

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Erhalt der Sekundarschule „Thomas Müntzer“.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Sekundarschule (SKS) in Ausleben ist im SEPl des Landkreises Börde für die Schuljahre (SJ) 2014/15 bis 2018/19 enthalten und wurde durch das Landesschulamt mit Schreiben vom 20.März 2014 ohne Einschränkungen bestätigt.

 

Im Zusammenhang mit der durch den Landkreis Börde beantragten Bildung einer  unterfrequentierten  Anfangsklasse am Sekundarschulstandort Ausleben zum SJ 2016/17 ist der Schulträger mit Genehmigungsschreiben vom 27.05.2016 des Landesschulamtes gebeten worden, im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung (SEPL) zum 31.12.2016 die Prüfung möglicher Perspektiven für den Schulstandort und der sich daraus ergebender Konsequenzen darzustellen.

 

Die Darstellung der Perspektiven erfolgte im Rahmen der Sachdarstellung des Beschluss-Nr. 2016/40/0347 durch den Kreistag zur Bestätigung des Erhalts der SKS „Thomas Müntzer“ in Ausleben für die SJ 2017/18 und 2018/19.

 

Der Schulbezirk der SKS in Ausleben umfasst den Grundschulbezirk der Grundschule (GS) Hötensleben, der GS Ausleben und der GS Hamersleben. Bis zum SJ 2014/15, also vor der Umwandlung der SKS Eilsleben in eine GMS, war das Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Aller auf zwei SKS (Ausleben und Eilsleben) verteilt. Mit dem Recht auf freie Wahl der Schulform wurde zunehmend mehr die Chance zur Beschulung an der Gemeinschaftsschule (GMS) in Eilsleben ergriffen. Ausgehend vom damaligen Anwahlverhalten wurde prognostiziert, dass die laut der SEPL-VO 2014 erforderliche Mindestschülerzahl von 120 ab dem SJ 2019/20 am SKS-Standort Ausleben nicht mehr erreicht werden würde.

 

Mit der Festlegung eines Schuleinzugsbereiches für die GMS Eilsleben mit Wirkung zum 01.08.2018 war die Anwahl aus dem GS-Bezirk Hötensleben nicht mehr möglich. Infolge dessen stabilisierten sich die Schülerzahlen an der SKS in Ausleben.

Aufgrund des veränderten Anwahlverhaltens war festzustellen, dass entgegen der bisherigen Schülerzahlprognose die geforderte Mindestschülerzahl von 120 auch über das SJ 2018/19 hinaus voraussichtlich erreicht werden würde. Insofern wurde in Rahmen der weiteren Fortschreibung der SEPL erneut die Bestätigung des SKS-Standortes in Ausleben bis zum SJ 2019/20 entsprechend der Laufzeit des derzeit geltenden SEPL des Landkreises Börde durch den Kreistag in seiner Sitzung vom 28.11.2018 (Beschluss-Nr. 2018/40/0616) beschlossen.  Die Begrenzung der Bestätigung des Standortes auf das Schuljahr 2019/20 begründete sich in der Laufzeit des derzeit gültigen Schulentwicklungsplanes des Landkreises Börde für den Planungszeitraum der SJ 2014/15 bis 2018/19. Dieser genehmigte SEPL gilt nach § 9 (4) Satz 2 der Zweiten Änderungsverordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 23.07.2018 bis zum Ablauf des 31. Juli 2020.

Demzufolge wäre der Landkreis Börde verpflichtet gewesen für den Planungszeitraum 2020/21 ff. bis zum 31.12.2019 neu aufzustellen. Dies hätte vorausgesetzt, dass der Verordnungsgeber rechtzeitig eine neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung erlassen hätte. Die Veröffentlichung einer neuen Verordnung steht nach wie vor aus.

Dennoch besteht der Bedarf an der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Standort der SKS in Ausleben durch die Schulträger zum 31.12.2019, da der Erhalt dieses Standortes durch Kreistagsbeschluss (s.o.) nur für das SJ 2019/20 beschlossen wurde.

Vor diesem Hintergrund schreibt der Landkreis Börde die SEPL für die SKS Ausleben auf der Basis der Geburtenzahlen (Stichtag 30.06.2019) und der Schuljahresanfangsstatistik (Stichtag 28.08.2019) zum 31.12.2019 fort.

Der Kreistag beschließt den Erhalt des Sekundarschulstandortes in Ausleben über das SJ 2019/20 hinaus. Eine Fortschreibung der SEPL erfolgt nach Erlass der neuen SEPL-VO.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1.            Fortschreibung Schülerzahlentwicklung SKS Ausleben

2.-6.Auszüge aus dem SchulG LSA §§ 3, 22, 34, 41, 64

7.SEPL-VO 2014 - aktuelle Fassung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 5.Fortschr. Schülerzahlentwicklung SKS Ausleben (59 KB)    
Anlage 6 2 SchulG LSA § 3 - beck-online (27 KB)    
Anlage 7 3 SchulG LSA § 22 - beck-online (32 KB)    
Anlage 8 4 SchulG LSA § 34 - beck-online (30 KB)    
Anlage 9 5 SchulG LSA § 41 - beck-online (36 KB)    
Anlage 10 6 SchulG LSA § 64 - beck-online (29 KB)    
Anlage 11 7 Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014-[Schulentwicklungsplanungs-Verordnung 2014] Inhaltsübersicht (redaktionell) - beck-online (79 KB)