Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung 2020/2021  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:0064/20/2019
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:44
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0064/20/2019 Haushaltssatzung 2020/2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Herzig (stellv. Landrätin) gibt an, dass der Haushalt 2020/2021 in allen Ausschüssen beraten wurde. Im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen am 26.11.2019, sind einige Änderungsanträge gestellt wurden. Diese erläutert Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) anhand einer Präsentation, welche als Anlage zur Sitzung ins ALLRIS eingestellt ist. Frau Herzig erkundigt sich nach Anfragen zum Haushalt.

 

Herr Heuer (CDU) ergänzt, dass sich der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen am 06.02.2019 mit dem Kreisentwicklungskonzept beschäftigen wird. Dies sollte hier auch mit zum Ausdruck gebracht werden.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) merkt an, dass sich der Haushalt im Tablet schwer lesen lasse. Sie gibt an, dass der Haushaltsplan vom Land erst im März nächsten Jahres beschlossen werde. Somit wisse man im Moment nicht, wieviel Geld der Landkreis vom Land bekommen wird und welche Auswirkungen es habe, wenn vom Land andere Gelder zugewiesen werden.

Frau Tiedge fragt, wie hoch die Rücklagen vom Kreis seien. In Bezug auf die Negativzinsen sollte es viel sein. Zur Kreisumlage merkt sie an, dass die Prozente zwar sinken, die reelle Zahl dennoch größer sei.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) gibt an, wenn mit dem prozentualen Anteil die absoluten Beträge höher werden, die Kommunen auch mehr Geld vom Land bekommen. Gleichzeitig geht die Finanzzuweisung an den Landkreis zurück.

 

Herr Heuer (CDU) gibt an, dass der Landeshaushalt im März beschlossen wird. Die Kommunen müssen sich darauf einstellen, dass Gelder für die Kosten der Unterkunft beispielsweise sinken. Somit müsse die Kreisumlage zukünftig steigen. Sachsen-Anhalt verliere dadurch einige Millionen. Herr Heuer plädiert für einen Doppelhaushalt, bei dem jederzeit ein Nachtragshaushalt erstellt werden könne.

 

Herr Mewes (UWG) lobt die Arbeit des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen und die gute Darlegung aller Vor- und Nachteile. Fraglich sei der Rückstau bei den Investitionen von über 200 Mio Euro. Der Stau wird sich noch weiter erhöhen und somit müsse man neue Finanzierungsmodelle ins Auge fassen, um dieses Problem abzuschwächen.

 

Herr Walker (CDU) unterstreicht, dass der Kreistag den Haushalt auf jeden Fall in diesem Jahr beschließen solle. Eine vorläufige Haushaltsführung wäre nicht ratsam, da eine Korrektur immer erfolgen könne. Der Landkreis Börde solle nicht ohne Rechtssicherheit in das nächste Jahr gehen.

 

Herr Keindorff (FDP) sagt, dass die Negativzinsen im Ansatz halbiert wurden. Der Auftrag lautet dennoch zu prüfen, welche Möglichkeiten es durch interkommunales Zusammenarbeiten gibt, eine Reduzierung herbeizuführen und eventuell über den Eigenbetrieb Straßenbau- und Unterhaltung oder der Kommunalservice AöR positive Ergebnisse zu erzielen. Dies solle auch im Februar diskutiert werden.

 

Dr. Waselewski (Dezernent 1) merkt an, dass diese Themen durchaus auf der Agenda stehen und eine Beratung dazu stattfinden wird.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erklärt, dass ihm das „Produktive Lernen“ als pädagogisches Programm bekannt ist. Er fragt, was mit den 4.000 Euro an Investitionen geschieht. Wer im Doppelhaushalt nichts bekommt, bekomme zwei Jahre keine Gelder. Außerdem fehle die Stellungnahme der Stadt Haldensleben.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) sagt, dass mit der Stadt Haldensleben nur die mündliche Anhörung erfolgt ist. Eine schriftliche Stellungnahme wurde nicht abgegeben.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90 /Die GRÜNEN) führt zum Stellenplan an, dass die Erheblichkeitsgrenze bei 0,5 % belassen werden solle.

 

Herr Heuer (CDU) sagt, dass man sich über ein Personalbudget unterhalten muss. Im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen wurde sich geeinigt, eine Obergrenze zu setzen. Personalkosten seien der größere Posten und wenn weitere Aufgaben vom Land delegiert werden, könne man auf das Konnexitätsprinzip zurückgreifen.

 

Herr Schmette (CDU) gibt an, dass sich die Erheblichkeitsgrenze der 5 % darauf beziehe, dass der Landrat, über den Stellenplan hinaus, 40 Stellen zusätzlich einstellen darf. Herr Schmette bittet um Aufklärung.

 

Herr Stankewitz (SPD) sagt, dass im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen zum Ausdruck kam, dass das Personalbudget in 2019 um 460.000 € überschritten ist. Der Landrat kann demnach eigenständig Einstellungen vornehmen.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) erläutert, dass geprüft werden muss, ob es sich auch um Stellen handelt, welche aufgrund von Förderprogrammen eingestellt wurden. Die Kommune hat nach dem Kommunalverfassungsgesetz unverzüglich einen Nachtragshaushalt zu erlassen, wenn die 5% überschritten werden.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) informiert, dass zum Kreistag noch einmal untersetzt wird, was es mit den 5 % auf sich hat

 

Die einzelnen Anträge, welche Dr. Waselewski in der Präsentation dargelegt hat, werden zur Abstimmung gestellt.

 

Antrag 1 – Anpassung des § 6 Nr. 4 der Haushaltssatzung bezogen auf die Höhe der unterjährigen Stellenerhöhung von 5 v. H. auf 0,5 v.H.

 

Zustimmung: zwölf

Ablehnung:keine

Enthaltung: zwei

 

 

Antrag 2 - Stellenaufwuchs im ABKR/ Leitstelle – Aussetzung des Ausschreibungsverfahrens bis zur Sitzung des KuF am 06.02.2020 unter Erläuterung einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit

 

Zustimmung:14

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

 

Antrag 3 - Sperrvermerk zu allen ergebnisrelevanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Schultausch Wolmirstedt stehen – Aufhebung dieser Sperrvermerke durch den Ausschuss KuF

 

Zustimmung:elf

Ablehnung:eine

Enthaltung:zwei

 

 

Antrag 4 – Anpassung der Aufwendungen für ungebundene freiwillige Leistungen auf das Niveau 2019 für die HHJ 2020 und 2021 – insbesondere Berücksichtigung der Einsparvorschläge aus der Haushaltsdiskussion 2019

 

Zustimmung:sechs

Ablehnung:zwei

Enthaltung:sechs

 

 

Antrag 5 – Anpassung der Aufwendungen für freiwillige Leistungen auf das Niveau 2019 zuzüglich der Aufwendungen für Tarifsteigerungen für die HHJ 2020 und 2021

 

Zustimmung:acht

Ablehnung:keine

Enthaltung:sechs

 

 

Antrag 6 – Prüfung der Höhe der veranschlagten Negativzinsen

 

Zustimmung:elf

Ablehnung:keine

Enthaltung:drei

 

Antrag 7 – Herr Keindorff beantragt die Kreisumlage von 39,15 % auf 39,2 % aufzurunden

 

Zustimmung:drei

Ablehnung:elf

Enthaltung:keine

 

Anschließend wird über die Beschlussvorlage inklusive der Änderungsanträge zur Weiterleitung an den Kreistag abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:elf

Ablehnungen:keine

Enthaltungen:drei

 

Die Vorlage wird mit den Änderungen zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.