Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 21.10.2019) beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung). Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 35 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat wer ein Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalles.
Durch das Inkrafttreten der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29.05.2019 zum 01.07.2019 und dem Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 26.06.2019 (MBl. LSA S. 276), welcher die Entschädigung für ehrenamtlich tätigen Helfern in Einheiten des Katastrophenschutzes regelt, wird es notwendig, die Entschädigungssatzung des Landkreises Börde anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Änderungssatzung Anlage 2 – Synopse Anlage 3 – Entschädigung in Zahlen und Varianten Anlage 4 – Kommunal-Entschädigungsverordnung vom 29.05.2019 Anlage 5 – Runderlass des MI vom 26.06.2019 zur Entschädigung von ehrenamtl. Helfern im Katastrophenschutz Anlage 6 – Vergleich Entschädigung der Landkreise in Sachsen-Anhalt
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