Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0074/40/2019  

 
 
Betreff: Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde - allgemeinbildende Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
20.11.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Anhörung
27.11.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (0074/40/2019)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (0074/40/2019)
Anlagen:
1.SchulG LSA § 22 - beck-online
1.SchulG LSA § 64 - beck-online
1.SchulG LSA § 65 - beck-online
2.1Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014-[Schulentwicklungsplanungs-Verordnung 2014] Inhaltsübersicht (redaktionell) - beck-online
2.2VO Klassenbildung_2014 inkl. Änderung 13.11.2015
3.1Niedere Börde-BV 82-6-2017
3.2Wanzleben Anzeige Auslagerung GS Kl.WZL nach Seehausen 2019-20
3.3Westl. Börde BA 136-28-2019 und 137-28-2019
3.4Westl. Börde BNR 119_26_2018 Erhalt aller GS
4.1GMS Eilsleben-Genehmigung Außenstelle Völpke
4.2GMS Eilsleben-Genehmigug Weiterführung Außenstelle Völpke
4.3GMS EIlsleben-Auflösung Außenstelle Völpke
4.4GMS V OC+GMS WZL-Kenntnisnahme LSchuA Auslagerung
4.5GMS WMS Leibniz-Genehmigung LSchuA Anf.-klasse
4.6GMS WMS Gutenberg-LSchuA
4.7GMS WMS Gutenberg Antrag Weiterf. Außenstelle
4.8GYM Weferlingen-Genehmigung LSchuA Anf.-kl.
4.9GYM WMS-Genehmigung LSchuA-Außenstelle
5.1Zus.-fassg. SZ FöS GB +A Stand 28.08.2019
5.2Zus.-fassg. SZ FöS LB Stand 28.08.2019
5.3Zus.-fassg. SZ GS Stand 28.08.2019
5.4GMS Umwandlungsprozess Stand 2019
5.5Zus.-fassg. SZ SKS Stand 28.08.2019
5.6Zus.-fassg. SZ Gym Stand 28.08.2019
6.1Karte FöS_GB_2019
6.2Karte FöS_LB_2019
6.3Karte GS_2019
6.4Karte GMS_2019-2
6.5Karte SKS_2019_mit auswachsenden SKS
6.6Karte GYM_2019

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

In seiner Sitzung am 11.12.2013 (Beschluss-Nr.009/40/2013) beschloss der Kreistag des Landkreises Börde auf der Grundlage von §§ 22, 64 Absatz 1 SchulG LSA die Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen für den Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 im Landkreises Börde mit Langzeitprognose.

 

Ziele

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie eines langfristig zweckentsprechenden Schulbaus darstellen (§ 22 SchulG LSA).

 

Schulträger

Nach § 64 Abs. 3 SchulG LSA gehört die Schulträgerschaft zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger. Gemäß § 65 SchulG LSA sind die Gemeinden Schulträger der Grundschulen. Der Landkreis ist Schulträger der Sekundar-, Gemeinschafts-, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen.

 

Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2014/15 – 2018/19

 

Gemäß § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.2013 (GVBl. LSA, S. 68), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 23.01.2013 (GVBl. LSA, S. 38, 44), kurz: SchulG LSA und der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) vom 13.05.2013 (GVBl. LSA Nr. 14/2013, S. 244) war die Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 aufzustellen.

 

Die Schulentwicklungspläne sind gemäß § 22 Abs. 4 S. 2 und 3 SchulG LSA mindestens alle 5 Jahr zu überprüfen und fortzuschreiben. Sie sind unabhängig davon auch dann fortzuschreiben, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des vorliegenden genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern.

 

Im aktuell gültigen Schulentwicklungsplan der Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 sind alle weiterführenden Schulen, mit Einschränkungen im Bereich der Grund- und Förderschulen, mittel- und langfristig als bestandsfähig ausgewiesen und durch das Landesschulamt am 20.03.2014 genehmigt. Die Schulträger sind aufgefordert gewesen, umgehend bzw. zum 31.12.2016 eine Fortschreibung ihrer Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. Diese Fortschreibung erfolgte für die Schuljahre 2014/15 bis 2016/17.

 

Nachfolgend erfolgt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2018/19 – 2019/20.

 

Inhaltlich wird über Änderungen, gegliedert nach Schulformen, informiert. Da diese Informationen lediglich durch den Kreistag zur Kenntnis genommen werden müssen, bedarf es keiner Bestätigung der Fortschreibung durch Beschlussfassung.

 

Fortschreibung der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2018/19 – 2019/20.

Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung wurde durch das Bildungsministerium des Landes bis 31.07.2020 verlängert. Danach gelten die Schulentwicklungspläne, welche am 15.05.2018 gültig waren, bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/20 fort (GVBl. LSA 15/2018 vom 23.07.2018, S.238).

Der Erlass einer neuen SEPL-VO ist durch die Schulbehörde avisiert. Eine Veröffentlichung erfolgte bisher nicht.

 

  1. Schulen in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden

 

Grundschulen

 

Einheitsgemeinde Niedere Börde

Grundschule „Am Heiderand“ in Samswegen

 

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Niedere Börde hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 (Beschluss-Nr. 82/6/2017) die temporäre Standortverlagerung der Grundschule in Samswegen an den ehemaligen Grundschulstandort in Hillersleben für das Schuljahr 2018/19 beschlossen. Grund für die Standortverlagerung ist das Bauvorhaben am Grundschulstandort in Samswegen.

Die Einheitsgemeinde Niedere Börde informierte den Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung am 30.10.2019 über die aktuelle Bauablaufplanung. Das Bauvorhaben soll Mitte Juni 2020 abgeschlossen sein. Der Beschlussvorschlag zur Standortverlagerung bis Juli 2020 wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.12.2019 vorgelegt.

 

Einheitsgemeinde Wanzleben-Börde

Grundschule Klein Wanzleben

 

Die Stadt Wanzleben-Börde hat die Grundschule Klein Wanzleben im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2018/2019 für einen Zeitraum von ca. 18 Monaten an den Grundschulstandort Seehausen ausgelagert. Grund der Standortverlagerung ist der Bedarf an Nutzung des Schulobjektes in Klein Wanzleben durch die Gemeinschaftsschule Wanzleben. Diese musste aufgrund der energetischen und allgemeinen Sanierung im Rahmen der STARK-Förderung ausgelagert werden. Die Schulbehörde ist mit Schreiben der Stadt Wanzleben-Börde vom 05.06.2018 in Kenntnis gesetzt worden.

 

Verbandsgemeinde Westliche Börde

Grundschulen Ausleben und Hamersleben

 

Für die Grundschulstandorte in Ausleben und Hamersleben wurde für das SJ 2018/19 die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer Anfangsklasse durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde beantragt. Gemäß der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen vom 13.11.2014, zuletzt geändert durch VO zur Änderung dieser VO vom 13.11.2015 (GVBl. LSA Nr. 28/2015, S. 568), beträgt die Mindestjahrgangsstärke zur Bildung einer Anfangsklasse an Grundschulen 15 Schüler.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den Erhalt der vier Grundschulstandorte der Verbandsgemeinde im Schuljahr 2019/20 beschlossen (Beschluss-Nr. 119/26/2018).

 

Grundschulen „Am Freikreuz“ in Kroppenstedt und Gröningen

 

Für den Grundschulstandort in Kroppenstedt wurde für das SJ 2019/20 die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer Anfangsklasse durch die Verbandsgemeinde beantragt. Gemäß der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen vom 13.11.2014 (GVBl. LSA Nr. 28/2015, S. 568) beträgt die Mindestjahrgangsstärke zur Bildung einer Anfangsklasse an Grundschulen 15 Schüler.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2019 die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen der VerbG Westliche Börde beschlossen (Beschluss Nr. 137/28/2019). Gegenüber der bisherigen Regelung wird der Ort Großalsleben aus dem GS-Bezirk der GS Gröningen zu Gunsten der GS Kroppenstedt herausgelöst. Die Anwahl der GS Kroppenstedt von Eltern aus dem Ort Großalsleben kann im SJ 2019/20 optional zur Anwahl der GS Gröningen erfolgen. Ab dem SJ 2020/21 ist der Ort Großalsleben einzig und damit verpflichtend dem GS-Bezirk der GS Kroppenstedt zugeordnet.

 

 

  1. Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

 

Gemeinschaftsschulen

 

Gemeinschaftsschule Eilsleben

 

Der Landkreis hat eine Zuwendung im Rahmen STARK III für die energetische und allgemeine Sanierung des Objektes der Gemeinschaftsschule Eisleben erhalten. Durch die Baumaßnahme war die sukzessive Freisetzung von Unterrichtsräumen notwendig. Zudem musste wider Erwarten der ursprünglichen Planung der gesamte Fußboden im Kellergeschoss aufgenommen und erneuert werden. Eine Nutzung des Kellergeschosses war daher ausgeschlossen. Um den Schulbetrieb dennoch während der Bauphase zu gewährleisten, wurde einvernehmlich mit allen Beteiligten abgestimmt, für den Zeitraum des 1. Schulhalbjahres 2018/19 eine Außenstelle im ehemaligen Grundschulobjekt der GS Völpke einzurichten und zu führen. Betroffen von der Auslagerung waren 2 Jahrgangsstufen,  sprich 6 Klassen.

 

Für die Gemeinschaftsschule Eilsleben wurde die Einrichtung einer Außenstelle zum Schuljahr 2018/2019 für die voraussichtliche Dauer des 1. Schulhalbjahres gemäß § 4 (14) SEPL-VO 2014 für die Auslagerung von zwei Schuljahrgängen a 3 Klassen, damit insgesamt 6 Klassen, durch den Landkreis beantragt. Seitens der Schulbehörde wurde mit Schreiben vom 26.06.2018 die Einrichtung der Außenstelle bis zum 31.01.2019 genehmigt.

 

Aufgrund von Bauverzögerungen wurde die Weiterführung der Außenstelle der Gemeinschaftsschule Eilsleben am Standort der ehemaligen Grundschule in Völpke für das 2. Schulhalbjahr im SJ 2018/19 erforderlich. Eine Verlängerung der Führung der Außenstelle wurde durch den Landkreis beantragt und durch die Schulbehörde mit Schreiben vom 05.12.2018 genehmigt.

 

Die Auflösung dieser Außenstelle zum 31.07.2019 wurde gegenüber der Schulbehörde am 09.07.2019 angezeigt. Die Beschulung aller Schuljahrgangsstufen erfolgt mit Beginn des     SJ 2019/20 im Stammgebäude der Gemeinschaftsschule Eilsleben.

 

 

Gemeinschaftsschulen Wartbergschule in Niederndodeleben

 

Für die Gemeinschaftsschule Niederndodeleben hat der Schulträger einen Schuleinzugsbereich und die Dreizügigkeit festgelegt. Im Schuljahr 2019/20 wurden 4 Klassen in den 5. Schuljahrgang aufgenommen. Die Tendenz zur 4-Zügigkeit setzt sich voraussichtlich in den Folgejahren fort. Ab den SJ 2022/23 bis 2027/28 würde jeweils in den 5.SJG, unter der Voraussetzung des gleichbleibenden Anwahlverhaltens der GMS wie im SJ 2019/20, die durchgängige Vierzügigkeit erreicht werden.

 

Die Schule würde somit perspektivisch räumlich an ihre Kapazitätsgrenze gelangen. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde die Schulleitung um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 29.10.2019 teilte der Schulleiter mit, dass er die Feststellung des Landkreises hinsichtlich der Erschöpfung der räumlichen Kapazität teilt. Daher besteht im Rahmen der Fortschreibung SEPL ab dem Schuljahr 2022/23 Handlungsbedarf. Im Ergebnis der Fortschreibung könnte die Anpassung des Schuleinzugsbereiches bzw. die Festlegung einer Kapazitätsgrenze stehen.

 

 

Gemeinschaftsschulen V und „A.S. Puschkin“ in Oschersleben

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 28.11.2018 die Umwandlung der Sekundarschulen V und „A. S. Puschkin“ Oschersleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2019/20, aufwachsend und beginnend mit dem Schuljahrgang 5 beschlossen (Beschluss-Nr. 2018/40/0613 und 2018/40/0614). Im SJ 2019/20 werden der SJG 5 als Gemeinschaftsschulklassen und die SJG 6 bis 10 als auswachsende Sekundarschulklassen geführt. Der Umwandlungsprozess von einer Sekundarschule in eine Gemeinschaftsschule ist mit Ablauf des Schuljahres 2024/25 vollzogen.

 

 

Gemeinschaftsschule V in Oschersleben

 

Der Landkreis hat eine Zuwendung im Rahmen STARK III für die energetische des Objektes der Gemeinschaftsschule V in Oschersleben erhalten. Für den Zeitraum der Baumaßnahmen ist  die Auslagerung der Gemeinschaftsschule V Oschersleben in Gänze an den Schulstandort in Oschersleben im Ortsteil Hadmersleben, Holzgasse 1 erfolgt. Der Schulbetrieb wurde am 14.10.2019 für den Zeitraum bis voraussichtlich 31.07.2021 aufgenommen.

 

Die Standortverlagerung wurde mit Schreiben vom 16.09.2019 gegenüber der Schulbehörde angezeigt. Seitens der Schulbehörde wurde diese mit Schreiben vom 01.10.2019 zur Kenntnis genommen.

 

 

Gemeinschaftsschule Sülzetal

 

Der Landkreis Börde hat die Schulträgerschaft für die Gemeinschaftsschule Sülzetal ab dem Schuljahr 2019/20 auf Basis einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Einheitsgemeinde Sülzetal vom 31.07.2019 rückübertragen bekommen. Gleichzeitig wurde eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Sülzetal und dem Landkreis Börde über die Überlassung und Nutzung des Schulgebäudes der Gemeinschaftsschule Sülzetal geschlossen.

 

Insofern ist die Gemeinschaftsschule Sülzetal in die „Satzung über die Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen und Kapazitätsgrenzen für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde vom 28.11.2018aufzunehmen. Der Schulträger legt für diese Schule gemäß § 41 SchulG LSA die Zweizügigkeit sowie einen Schuleinzugsbereich fest. Der Schuleinzugsbereich erfasst alle Orte der Gemeinde Sülzetal. An dieser Stelle wird auf die Beschlussvorlage Nr. 0076/40/2019 verwiesen.

 

Gemeinschaftsschule Wanzleben

 

Der Landkreis hat eine Zuwendung im Rahmen STARK III für die energetische Sanierung des Objektes der Gemeinschaftsschule Wanzleben erhalten. Für den Zeitraum der Baumaßnahmen ist die Auslagerung der Gemeinschaftsschule Wanzleben in Gänze an den bisherigen Grundschulstandort Klein Wanzleben, Mühlenplan 19, zum Schuljahr 2019/2020 für die voraussichtliche Dauer von zwei Schuljahren (bis 31.07.2021) erfolgt. Die Auslagerung wurde mit Schreiben vom 09.07.2019 gegenüber der Schulbehörde angezeigt. Seitens der Schulbehörde wurde dies mit Schreiben vom 01.10.2019 zur Kenntnis genommen.

 

 

Gemeinschaftsschule „G. W. Leibniz“ in Wolmirstedt

 

Nach Auswertung der Schullaufbahnerklärungen für den 5. SJG im Schuljahr 2019/20 waren 17 Schüler/Innen der Anfangsklasse (5) zuzuordnen. Die nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a AnfKlBild-VO geforderte Regelgröße von 20 Schülern wurde unterschritten. Die Gesamtschülerzahl im SJ 2019/20 betrug derzeit 242 Schüler/Innen. Damit wird die Regelgröße gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 SEPl-VO 2014 von 240 Schülern/Innen erfüllt. Mittelfristig wird von einer durchschnittlichen Gesamtschülerzahl von 244 und der damit verbundenen Erfüllung der Regelgröße ausgegangen.

Für die Gemeinschaftsschule „G.W. Leibniz“ in Wolmirstedt wurde gemäß § 2 Abs. 2 S.1 AnfKlBild-VO die  Bildung einer Anfangsklasse mit weniger als 20 Schülern im SJ 2019/20 beantragt. Die Schulbehörde genehmigte mit Schreiben vom 24.05.2019 die Bildung einer unterfrequentierten Anfangsklasse.

 

Die für die Gemeinschaftsschule festgelegte Kapazitätsgrenze beträgt 336 Schülern/Innen, Zweizügigkeit für die Schuljahrgänge 5 bis 10, mit jeweils 28 Schülern. Unter der Voraussetzung des gleichbleibenden Anwahlverhaltens, sind weiterhin einzügige Anfangsklassen zu erwarten. Daher perspektivisch Handlungsbedarf aus Sicht des Planungsträgers.

 

 

Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt

 

Für die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt wurde erstmals für die SJ 2015/16 und 2016/17 die Führung einer Außenstelle am ehemaligen Schulstandort der ehemaligen Förderschule „Chr. W. Harnisch“ in Wolmirstedt beantragt. Dem Antrag wurde seitens der Schulbehörde mit Schreiben vom 01.10.2015 stattgegeben.

 

Die Aufrechterhaltung der Außenstelle wurde am 31.05.2019 für weitere 2 Schuljahre 2017/18 und 2018/19 beantragt. Mit Schreiben vom 06.06.2017 gab die Schulbehörde der Aufrechterhaltung der Außenstelle bis zum 31.05.2017 statt.

 

Ursachen für das Erfordernis der Einrichtung einer Außenstelle wird mit dem hohen Anwahlverhalten von 121 Schülern/Innen der Schulform Gemeinschaftsschule im Schuljahr 2015/16 begründet. Geprüft wurde eine mögliche Zuordnung auf die Gemeinschaftsschulen an den Standorten Eilsleben und Wanzleben. Aufgrund der unzumutbaren und wirtschaftlich unverhältnismäßigen Wegebeziehungen musste davon abgesehen werden. Weitere Gemeinschaftsschulen befinden sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Entsendung der Schüler nach Magdeburg hätte die Zahlung von Gastschulgeld sowie Kosten für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach sich gezogen und würde den Verlust der Schüler auf Dauer bedeuten. Daher hat sich der Landkreis für die einmalige unbegrenzte Aufnahme der Fünftklässler entschieden. Weitere Kapazitätsprobleme entstanden aufgrund der rechtlichen Veränderung in der Unterrichtsorganisation, der Erweiterung der Schulsozialarbeit, der durch Zugänge und Wiederholer notwendigen Teilung der Klassen anderer Schuljahrgänge sowie durch zusätzliche Raumbedarfe der Grundschule, die ebenfalls im Schulgebäude geführt wird.

 

Zur Steuerung der Schülerströme hat der Schulträger mit der „Satzung über die Festlegung von Schulbezirken, Schuleinzugsbereichen und Kapazitätsgrenzen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ für die GMS „J. Gutenberg“ eine Höchstschülerzahl (Kapazitätsgrenze) von 504 Schülern/Innen für die Schuljahrgänge 5 bis 13 (28 SuS x 9 SJG x 2-zügigkeit) festgelegt. Im SJ 2019/20 werden 470 Schülern/Innen (Quelle: SJ-Anfangsstatistik, Stichtag 28.08.2019) an der GMS „J. Gutenberg“ beschult. Der Schulträger ist, aufgrund der räumlichen Kapazitäten, an die Rückführung zur festgelegten Zweizügigkeit gebunden. Die Aufnahme weiterer Schüler/Innen, u.a. durch Schulformwechsel und Zuzug, wird daher mit Beginn des SJ 2018/19 nicht mehr toleriert. Die Rückführung zur Zweizügigkeit wäre mit dem Auffüllen der Klassen unmöglich. Darüber wurde das Einvernehmen mit der Schulleitung, der Schulbehörde und dem Schulträger hergestellt.

Eine Aufnahme der Schuljahrgänge, die derzeit an der Außenstelle beschult werden, im Stammgebäude, kann zum SJ 2019/20 aufgrund der unveränderten fehlenden räumlichen Kapazität nicht realisiert werden. Mit der aufwachsenden gymnasialen Oberstufe an der GMS ab dem SJ 2019/20 sind für die GMS weitere Raumkapazitäten zu schaffen, welche im Stammgebäude (Meseberger Straße) nicht zur Verfügung stehen. Zudem beanspruchte die Stadt Wolmirstedt, Schulträger der Grundschule und Eigentümer des Objektes Gutenberg-Schule, zwei weitere Klassenräume zum SJ 2019/20.

 

Die Stellung von Systembauten wurde als wirtschaftlich unverhältnismäßig und aus Gründen der nicht ausreichenden Fläche des Außengeländes verworfen. Vorrang wurde den Maßnahmen der Sanierung und Werterhaltung im Objekt Harnisch-Schule, die während der Sommerferien 2019 realisiert wurden, gegeben. Somit wird das Lernumfeld für die Schüler/Innen der Außenstelle wesentlich verbessert.

 

Aufgrund der Problematik besteht seit 2015 eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises und der Stadt Wolmirstedt, mit der Zielstellung eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Lösung für die Raumbedarfe auszuarbeiten.

 

Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung am 13.06.2019 einem Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde, als geeignetste Lösungsvariante zur Sicherstellung der erforderlichen Schulanlagen für den Schulbetrieb der GMS „J. Gutenberg“ grundsätzlich zu. Zudem war der Landrat beauftragt, den Entwurf einer Rahmenvereinbarung zum Schultausch mit der Stadt Wolmirstedt zu verhandeln und dem Kreisausschuss bis zum 31.08.2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadt Wolmirstedt steht dem Schultausch positiv gegenüber.

 

Die weitere Aufrechterhaltung der Außenstelle wurde dadurch spät, am 09.07.2019, jedoch noch vor Beginn des neuen SJ, beantragt.

 

Mit Schreiben vom 13.09.2019 ist der Landkreis Börde durch die Schulbehörde aufgefordert,  bis zum 18.10.2019 (Anhörung) darzulegen, wie ausreichende Beschulungskapazitäten zeitnah geschaffen werden können, ohne die Regelung nach § 4 Abs. 14 SEPL-VO 2014 in Anspruch nehmen zu müssen und in der Folge die befristete Weiterführung der Außenstelle über das Schuljahr 2018/19 hinaus gerechtfertigt wäre.

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 18.09.2019 die Rahmenvereinbarung zum Schultausch mit Eigentumswechsel zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde (vgl. im Allris Beschluss-Nr. 0053/D2/2019). Mit der Rahmenvereinbarung kann u.a. gewährleistet werden, dass die Umsetzung der Maßnahme zum SJ 2023/24 abgeschlossen ist.

 

Einem Artikel in der Volksstimme am 17.09.2019 des Bildungsministers Herrn Tullner zu Folge, gibt es eine Diskussion über den Fortbestand der gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen bei Unterschreitung der Schülerzahl von 50 je Schuljahrgang. Diese Zahl wird an der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ in Wolmirstedt im 11. Schuljahrgang der aufwachsenden gymnasialen Oberstufe des Schuljahres 2019/20 nicht erreicht.

Der Landrat hat mit Schreiben vom 30.09.2019 um Positionierung seitens des Ministeriums für Bildung gebeten, um den Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung sowie als Sachkostenträger eine weitere nachhaltige Planung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund einer angespannten Haushaltssituation, sind Investitionen auf deren Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit kritisch zu prüfen. Falls daher die Genehmigung zum weiteren Aufwachsen der Oberstufe versagt wird, ist die Notwendigkeit eines Schultauschs inhaltlich (Raumprogramm) und wirtschaftlich zu hinterfragen.

 

In Folge des Beschlusses des Kreistages vom 18.09.2019 ist die Auflösung der Außenstelle zum kommenden Schuljahr und die weitere Beschulung in Systembauten auf dem Gelände der Meseberger Str. 32 denkbar. Bei einer nicht weiter aufwachsenden Oberstufe, besteht der erweiterte Raumbedarf lediglich noch für ein Schuljahr. Im SJ 2019/20 lernen im Stammgebäude 14 Klassen. Mit dem Herauswachsen des fünfzügigen Jahrgangs in 2021/22, würde ebenfalls diese Klassenanzahl von 14 erreicht und eine grundsätzliche Unterbringung im Gebäude könnte nach Prüfung des Raumkonzeptes möglich werden. In Folge dessen könnte die Außenstelle zum Schuljahr 2021/22 aufgelöst werden und die Stellung von Systembauten wäre entbehrlich.

 

 

 

Sekundarschulen

 

Sekundarschule in Zielitz

 

Der Schulträger hat für die Sekundarschule einen Schulbezirk und die Zweizügigkeit festgelegt. In den SJ 2019/20 bis 2029/30 würde jeweils der 5. Schuljahrgang aufwachsend, unter der Voraussetzung des gleichbleibenden Anwahlverhaltens wie im SJ 2019/20, die durchgängige Dreizügigkeit erreichen.

 

Die Schule würde an ihre räumliche Kapazität gelangen. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde die Schulleitung um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 24.10.2019 teilte die Schulleiterin mit, dass er die Feststellung des Landkreises hinsichtlich der Erschöpfung der räumlichen Kapazität teilt. Daher besteht im Rahmen der Fortschreibung SEPL ab dem Schuljahr 2022/23 Handlungsbedarf. Im Ergebnis der Fortschreibung könnte die Anpassung des Schuleinzugsbereiches bzw. die Festlegung einer Kapazitätsgrenze stehen.

 

 

 

Gymnasien

 

Gymnasium „Freiherr vom Stein“ in Weferlingen

 

Für das Freiherr-vom-Stein Gymnasium in Weferlingen wurde gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 AnfKlBild-VO und § 4 Abs. 4 Nr. 1 SEPl-VO die  Bildung von Anfangsklassen mit weniger als 75 Schülern sowie die Weiterführung der gymnasialen Oberstufe mit weniger als 50 Schülern je Jahrgang für das Schuljahr 2018/19 beantragt. Mit Genehmigungsschreiben der Schulbehörde vom 17.05.2018 wurde die Bildung der Anfangsklasse genehmigt.

 

Der Landkreis als Planungsträger hatte daraufhin Handlungsbedarf hinsichtlich der Stabilisierung des Standortes. Der festgelegte Schuleinzugsbereich für das Gymnasium in Weferlingen wurde mit der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde mit Wirkung ab dem Schuljahr 2019/20 optional erweitert. Demnach können Schüler aus den Orten Harbke, Harbke-Autobahn, Marienborn, Sommerschenburg und Sommersdorf zwischen einer Beschulung an den Gymnasien in Weferlingen und Oschersleben wählen.

Damit konnte eine Stabilsierung der Anfangsklasse erfolgen. Im Schuljahr 2019/20 wurden 92 Schüler in den 5. Schuljahrgang aufgenommen. Somit wurde die Mindestschülerzahl einer Anfangsklasse von 75 erreicht und deutlich überschritten. Bei gleichbleibenden Anwahlverhalten setzt sich die stabile Anfangsklassenbildung mittelfristig fort. In der Folge führt diese Entwicklung auch zur Stabilisierung der Oberstufe.

 

 

Gymnasium „Kurfürst Joachim Friedrich“ in Wolmirstedt

 

Für das Gymnasiums „Kurfürst Joachim Friedrich“ in Wolmirstedt wurde für das SJ 2019/20 die Führung einer Außenstelle am Objekt der ehemaligen Förderschule „Chr.W. Harnisch“ in Wolmirstedt beantragt.

 

Der Landkreis Börde hat im Rahmen des STARKIII/ ELER-Förderprogramms mit Datum 26.01.2018 einen Zuwendungsbescheid für die Sanierung des Gymnasiums in Wolmirstedt erhalten. Die Baumaßnahmen werden sich auf den Zeitraum Juli 2019 bis voraussichtlich Juli 2020 erstrecken. Die Baumaßnahme erfordert das sukzessive Freihalten von Unterrichtsräumen. Die Schule verfügt über nicht ausreichend räumliche Kapazitäten, um die freizuhaltenden Räume kompensieren zu können. Um einen termingerechten und störungsfreien Bauablauf aber auch der Schulorganisation sowie dem schulischen Ablauf möglichst erträglich zu gestalten, wurde mit allen Beteiligten die Auslagerung der Klassen 11 und 12 vereinbart. Gegenüber der Schulbehörde wurde die Auslagerung der Klassen beantragt.

 

Vor dem Hintergrund der seit Juli 2019 anstehenden Baumaßnahmen und zur Absicherung der Unterrichtsorganisation hat die Schulbehörde mit Schreiben vom 12.03.2019 die Einrichtung einer Außenstelle für das Gymnasium im Objekt der ehemaligen Förderschule „Chr. W. Harnisch“ in Wolmirstedt bis zum 31.07.2020 genehmigt.

 

 

Förderschulen 

 

Förderschule für Lernbehinderte

 

Der Landkreis Börde ist Träger von zwei Standorten (Klein Oschersleben und Haldensleben.)

Beide Standorte erfüllen die erforderliche Mindestschülerzahl von 90 in den Schuljahren 2018/10 und 2019/20. Auch mittelfristig wird an beiden Standorten diese Mindestschülerzahl erreicht.

Handlungsbedarf wird  am Standort Klein Oschersleben gesehen (Sicherheit und Funktionalität). 

 

Förderschule mit Ausgleichsklassen (emotional-sozial beeinträchtige Schüler)

 

Der Landkreis hält in Uthmöden den einzigen Standort mit diesem Förderschwerpunkt

vor. Die Schüler werden in den Jahrgängen 1 – 6 beschult. Die Aufnahme ist auf 60 Schüler begrenzt. Diese Schülerzahl wurde in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 jeweils nicht überschritten. Auch perspektivisch ist von einer Auslastung der Schule entsprechend ihrer Kapazitäten auszugehen.

 

Der Schulstandort ist bestandssicher. Handlungsbedarf wird baulich gesehen (Sicherheit und Funktionalität).

 

Förderschule für Geistigbehinderte

 

Der Landkreis hält 4 Standorte vor, im nördlichen Landkreisgebiet an den Standorten Haldensleben und Wolmirstedt, im südlichen Bereich in Wefensleben und Hadmersleben.

 

Perspektivisch erfüllen die Standorte, mit Ausnahme der FöS GB in Wefensleben, die erforderliche Mindestschülerzahl.

 

Die Bedarfe an den FÖS-Standorten Hamersleben und Wefensleben hinsichtlich Sanierungs- und Werterhaltungsmaßnahmen einschließlich der Umsetzung sicherheitstechnischer Belange sind umfangreich. Der Schulträger favorisierte die im FÖS-Konzept betrachtete Variante zur Schaffung einer Campuslösung für die FÖS LB (Kl. Oschersleben) und für die FÖS GB (Hamersleben und Wefensleben) mit gegenseitig abgegrenzten Schulgebäuden.

 

Der Kreistag lehnte auf seiner Sitzung am 27.02.2019 die Beschlussvorlage Nr. 2018/68/0646-1 – Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes – Südbereich ab.

 

Vor diesem Hintergrund besteht auf Seiten des Planungsträgers weiterer Handlungsbedarf, im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung über das Schuljahr 2019/20 hinaus, Perspektiven aufzuzeigen.

 

 

  1. Schulen in freier Trägerschaft

 

Sekundarschule

 

Internatsschule Hadmersleben gGmbH

 

Die Internatsschule Hadmersleben gGmbH führt ab dem Schuljahr 2019/20 keine Sekundarschulklasse mehr. Der Sekundarschulteil wurde mit dem SJG 10 im SJ 2018/19 auslaufend beschult.

 

 

  1. Fortschreibung der Schülerzahlprognosen und damit

Feststellung der Bestandsfähigkeit von Schulen

 

Datenbasis

 

Die Schülerzahlentwicklung ist der Anlage „Zusammenfassung Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ zu entnehmen. Berechnungsgrundlagen für die Fortschreibung und Feststellung der Bestandsfähigkeit eines Schulstandortes sind:

 

-          Geburtenzahlen der Einwohnermeldeämter mit dem Stichtag 30.06.2019 (Zeiträume 01.07.2013 - 30.06.2014 bis 01.07.201830.06.2019)

-          Schuljahres-Anfangsstatistik für SJ 2019/20: Stichtag 28.08.2019

-          Übergangsquote von SJG 4 zu 5

-          Schüleraufwuchs/ -rückgang

-          6. regionalisierte Bevölkerungsprognose

 

Schülerzahlentwicklung

 

In der Zusammenfassung der Schülerzahlen für die Bereiche Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschule, Gymnasien und Förderschulen für Lernbehinderte, Geistigbehinderte sowie Förderschule mit Ausgleichklassen werden die tatsächlichen Gesamtschülerzahlen bis zum SJ 2019/20 ausgewiesen. Für die Folgejahre wurde die Entwicklung der Schülerzahlen auf der Grundlage o. g. Datenbasis erstellt.

 

Die Schülerzahlen sind farblich hinterlegt (Ampelprinzip):

-          Erfüllung der Regelgröße (Grün)

-          Erfüllung der Mindestschülerzahlen (Gelb)

-          Unterschreitung der Mindestschülerzahlen (Rot)

 

Nach § 4 der SEPL-VO 2014 in der derzeit geltenden Fassung werden die Werte der jeweiligen Schulformen vorgegeben. Die Regelgröße ist als Mindestschülerzahl zu verstehen. Mit dem Erfüllen der Regelgröße wird eine Schule als bestandssicher gewertet. Das bedeutet, dass die Schule über Aufnahmekapazität im Rahmen der vorhandenen räumlichen Kapazität verfügt. 

Eine Ausnahme von der Regelgröße ist das Erfüllen der Mindestschülerzahl. Mit dem Unterschreiten dieser Mindestschülerzahl besteht für den Schulträger dringender Handlungsbedarf.

 

Rückschlüsse auf vorhandene räumliche Kapazitäten der Schulobjekte oder auf eine Überschreitung der festgelegten Zügigkeit einer Schule können aufgrund der Zusammenfassung der Schülerzahlen allein noch nicht abgeleitet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Auszüge aus dem SchulG LSA §§ 22, 64, 65

 

  1. SEPL-VO 2014 (aktueller Stand)

Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen vom 13.11.2014 (aktueller Stand)

 

  1. Schulen in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden

 

EG Niedere Börde

- GS in Samswegen - Beschluss-Nr. 82/6/2017

 

EG Wanzleben-Börde

- GS in Klein Wanzleben – Anzeige vom 05.06.2018

 

VG Westliche Börde

- alle GS - Beschluss-Nr. 119/26/2018 und 137/28/2019

 

  1. Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

 

GMS Eilsleben – Außenstelle

- Genehmigungen Schulbehörde vom 26.06.2018 und vom 06.12.2018

- Anzeige Landkreis Börde über die Auflösung Außenstelle vom 09.07.2019

 

GMS V in Oschersleben – Auslagerung

- Kenntnisnahme durch Schulbehörde vom 01.10.2019

 

GMS Wanzleben – Auslagerung

- Kenntnisnahme durch Schulbehörde vom 01.10.2019

 

GMS „G.W. Leibniz“ in Wolmirstedt

- Anfangsklassen - Genehmigung Schulbehörde vom 24.05.2019

 

GMS „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt – Außenstelle

- Antrag Weiterführung vom 09.07.2019

- Antwortschreiben LSchuA vom 13.09.2019

 

GYM Weferlingen – Anfangsklasse gym. Oberstufe

- Genehmigung Schulbehörde vom 17.05.2018

 

GYM Wolmirstedt – Außenstelle

- Genehmigungsschreiben Schulbehörde vom 12.03.2019

 

  1. Schülerzahlen

- Zusammenfassung SZ für GS der kreisangehörigen Gemeinden/ Städte

- Zusammenfassung SZ der Schulen in Trägerschaft des LK Börde

 

  1. Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche sowie Kapazitätsgrenzen

- Kreiskarten SJ 2019/20

- Übersicht der Umwandlung von Sekundarschulen in Gemeinschaftsschulen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.SchulG LSA § 22 - beck-online (32 KB)    
Anlage 2 2 1.SchulG LSA § 64 - beck-online (29 KB)    
Anlage 3 3 1.SchulG LSA § 65 - beck-online (29 KB)    
Anlage 4 4 2.1Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014-[Schulentwicklungsplanungs-Verordnung 2014] Inhaltsübersicht (redaktionell) - beck-online (79 KB)    
Anlage 5 5 2.2VO Klassenbildung_2014 inkl. Änderung 13.11.2015 (32 KB)    
Anlage 6 6 3.1Niedere Börde-BV 82-6-2017 (558 KB)    
Anlage 7 7 3.2Wanzleben Anzeige Auslagerung GS Kl.WZL nach Seehausen 2019-20 (2681 KB)    
Anlage 8 8 3.3Westl. Börde BA 136-28-2019 und 137-28-2019 (2595 KB)    
Anlage 9 9 3.4Westl. Börde BNR 119_26_2018 Erhalt aller GS (1588 KB)    
Anlage 10 10 4.1GMS Eilsleben-Genehmigung Außenstelle Völpke (320 KB)    
Anlage 11 11 4.2GMS Eilsleben-Genehmigug Weiterführung Außenstelle Völpke (323 KB)    
Anlage 12 12 4.3GMS EIlsleben-Auflösung Außenstelle Völpke (361 KB)    
Anlage 13 13 4.4GMS V OC+GMS WZL-Kenntnisnahme LSchuA Auslagerung (304 KB)    
Anlage 14 14 4.5GMS WMS Leibniz-Genehmigung LSchuA Anf.-klasse (384 KB)    
Anlage 15 15 4.6GMS WMS Gutenberg-LSchuA (458 KB)    
Anlage 16 16 4.7GMS WMS Gutenberg Antrag Weiterf. Außenstelle (1018 KB)    
Anlage 17 17 4.8GYM Weferlingen-Genehmigung LSchuA Anf.-kl. (378 KB)    
Anlage 18 18 4.9GYM WMS-Genehmigung LSchuA-Außenstelle (335 KB)    
Anlage 19 19 5.1Zus.-fassg. SZ FöS GB +A Stand 28.08.2019 (385 KB)    
Anlage 20 20 5.2Zus.-fassg. SZ FöS LB Stand 28.08.2019 (313 KB)    
Anlage 21 21 5.3Zus.-fassg. SZ GS Stand 28.08.2019 (245 KB)    
Anlage 22 22 5.4GMS Umwandlungsprozess Stand 2019 (499 KB)    
Anlage 23 23 5.5Zus.-fassg. SZ SKS Stand 28.08.2019 (173 KB)    
Anlage 24 24 5.6Zus.-fassg. SZ Gym Stand 28.08.2019 (174 KB)    
Anlage 25 25 6.1Karte FöS_GB_2019 (29 KB)    
Anlage 26 26 6.2Karte FöS_LB_2019 (27 KB)    
Anlage 27 27 6.3Karte GS_2019 (42 KB)    
Anlage 28 28 6.4Karte GMS_2019-2 (32 KB)    
Anlage 29 29 6.5Karte SKS_2019_mit auswachsenden SKS (1393 KB)    
Anlage 30 30 6.6Karte GYM_2019 (32 KB)