Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.6 Beschluss:0070/BLR/2019
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:44
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0070/BLR/2019 Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Schulz Justitiar
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura

 

Herr Mewes (UWG) bittet darum, die Präambel entsprechend anzupassen und die Entschädigungsverordnung als Rechtsgrundlage einzuarbeiten. Weiterhin stellt er erhebliche Abweichungen zu den vorgegebenen Höchstgrenzen in der Verordnung fest. Der Landkreis Börde liegt damit an unterster Stelle des Orientierungsrahmens. Hier fehlt Herrn Mewes die Begründung, warum der Landkreis Börde so erheblich darunter liegt. Außerdem bittet er darum, das Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen. Der bisher gültige Runderlass ist am 30.06.2019 außer Kraft getreten. Somit müsste die neue Satzung auch ab 01.07.2019 in Kraft treten und nicht erst zum 01.01.2020.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) erläutert, dass die Verwaltung in allen Positionen eine Erhöhung um 10 % vorgenommen hat. Die Verwaltung habe sich dabei nicht von anderen Landkreisen leiten lassen.

 

Herr Eichler (CDU) merkt an, dass die Außenwirkung eine bessere sei, wenn der Kreisausschuss dem Vorschlag der Verwaltung folgt.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) weist darauf hin, dass man auch an die zukünftigen Mandatsträger denken soll. Ihre Fraktion hält die 10%ige Erhöhung für angemessen. Sie fragt, warum der Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung nur die Hälfte der Entschädigung der anderen Ausschussvorsitzenden bekommen soll.

 

Herr Kanngießer (UWG) findet den Zeitpunkt zum Einbringen der Vorlage ungünstig. Er beantragt in § 1 die Punkte 1 bis 7 der Änderungssatzung zu streichen.

 

Herr Keindorff (FDP) gibt an, dass der Landkreis Börde einer der wirtschaftlich stärksten Landreise ist. Er versteht nicht, warum diese geringe Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

 

Herr Schulz (Justiziar des Landkreises Börde) erläutert, dass der Vorsitzende des Unterausschusses gemäß § 6 Absatz 4 Satz 3 der Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) bis zur Hälfte des für Ausschussvorsitzende zulässigen Betrages erhalten kann. Zum Inkrafttreten entgegnet Herr Schulz, dass es eine Übergangsregelung in der KomEVO gibt, die Anpassung bis zum 31.12.2019 ermöglicht.

 

Herr Zeymer (DIE GRÜNEN) stimmt dafür, die Entschädigungssatzung so zu beschließen.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) stellt den Antrag von Herrn Kanngießer (UWG), die Nummern 1-7 des § 1 der Änderung der Entschädigungssatzung zu streichen, zur Abstimmung:

 

Zustimmungen: fünf

Ablehnungen: sechs

Enthaltungen: drei

 

Somit ist der Antrag abgelehnt. Nun wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:sieben

Ablehnungen:zwei

Enthaltungen:fünf

 

Die Vorlage wird zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.