Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde - allgemeinbildende Schulen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.10 Beschluss:0074/40/2019
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:44
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0074/40/2019 Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde - allgemeinbildende Schulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Michelmann (Dezernent 3) erläutert, dass die Schulentwicklungsplanung bis 2018/2019 galt. Vom Land liegt bisher keine Planung vor, die Verordnung ist im März 2020 zu erwarten. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird dann eine neue Planung vorliegen. Zum Genehmigungsverfahren ist zu sagen, dass diese für die Außenstelle vorliegt. Für das Schuljahr 2019/2020 ist das Verfahren noch offen. Bei der Gutenberg-Schule gibt es keine Einzugsbereiche und daher sind Kapazitätsobergrenzen festzulegen. Der Kreistag hat diesem Verfahren zugestimmt.

 

Herr Mewes (UWG) merkt an, dass der Übergang in der Gutenberg-Schule von der vierten in die fünfte Klasse nicht automatisch passiert. Dies verstehe er nicht und bittet um Prüfung. Weiterhin spricht Herr Mewes an, dass laut der Sachdarstellung mit Beschlussfassung vom 18.09.2019 die Außenstelle zum kommenden Schuljahr aufgelöst werden soll. Dazu gibt es keinen Beschluss und somit bittet er um Prüfung. Zur Fortschreibung selbst, merkt er an, dass es sich lediglich um eine Information zum Stand handele. Laut Schulgesetz hätte die Fortschreibung passieren müssen. Er bittet um Aufklärung.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) erklärt, dass die Schulentwicklungsplanung alle 5 Jahre fortzuschreiben ist. Das Land hat durch eigene Festlegungen seine Frist verlängert. Alle Schulträger müssen also eine Planung fortschreiben, auch wenn sie den Zeitraum überschritten hat.

 

Frau Döring (Sachbearbeiterin Schulentwicklungsplanung) führt aus, dass die Schüler der fünften Klasse das Recht haben, diese weiterzuführen. Es geht um die Schülerschaft, die per Ausnahmegenehmigung die Schule besuchen. In der Satzung ist ein räumlicher Bereich festgelegt. Alle Schüler, die in der Nähe wohnen, können die Schule besuchen. Einzelfälle können jedoch nicht mehr erkannt werden und somit wird objektiv durch Losverfahren entschieden.

 

Herr Keindorff (FDP) fragt, ob das Losverfahren auch bei Geschwisterkindern angewendet wird.

 

Frau Döring (Sachbearbeiterin Schulentwicklungsplanung) gibt an, dass Geschwisterkinder einer Rangfolge unterliegen. Vorrangig werden Wiederholer aufgenommen, dann die Schülerschaft aus dem räumlichen Bereich und dann Geschwisterkinder.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90 /DIE GRÜNEN) erläutert, dass es Schüler gibt, welche den Realschulabschluss absolvieren und für den gymnasialen Bereich braucht man drei Klassen, um die Zahl 50 zu erreichen.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) merkt an, dass es Anfang 2020 eine Vorlage geben wird, die Vorschläge zur Dreizügigkeit unterbreitet.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Herr Schmette verlässt um 18:28 Uhr die Sitzung.

Es sind 11 Mitglieder anwesend.