Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0041/68/2019  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten sowie Sportfreiflächen/Kleinfeldanlagen in kreislicher Trägerschaft (Schulraum-Sportstätten-Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Hecht Amtsleiterin Bildung
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schulze, Elke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
04.09.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
11.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
18.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zurückgestellt  (0041/68/2019)
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0041/68/2019)
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
20.11.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
27.11.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0041/68/2019)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
Anlagen:
0041-68-2019-Anlage 1 Synopse Beschlussfassung alt-neu
0041-68-2019-Anlage 2 Stellungnahme Kreissportbund
0041-68-2019-Anlage 3 Stellungnahme Handballsportverein HDL
0041-68-2019-Anlage 4 Stellungnahme Amt für Bildung und Kultur

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt keine Änderung der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)“ hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Sportverbände / Sportvereine.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Beschlussvorlage 0041/68/2019 vom 23.07.2019, auf die des Weiteren verwiesen wird, wurde dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales auf seiner Sitzung am 04.09.2019 sowie dem Kreisausschuss am 11.09.2019 vorgelegt. In der Beschlussfassung waren folgende Eckdaten enthalten:

 

Der Kreistag beschloss auf seiner Sitzung am 23.11.2016 (Vorlage 2016/Fra/0366) die „Erarbeitung eines integrierten Kreisentwicklungskonzeptes inklusive einer Leitbilderstellung und Zielerreichungssystematik“. Für den Inhalt des Strategiepapiers wurde unter Pkt. 8 die Aktualisierung der Entgeltkalkulation für die Raum- und Sport-bzw. Mehrzweckhallennutzung einschließlich der Erarbeitung von Varianten zur Kostenbeteiligung der Vereine festgelegt.

 

 

Im Kultur- und Sozialausschuss am 10.04.2019 wurden, basierend auf Variante 1, die Ergebnisse der Kostenbeteiligungen an den Betriebskosten zu 30 % und 50 % sowie unter Berücksichtigung der Nutzer vorgestellt:

 

Beteiligungen zu:        50 %         30 %

-          1-Feld-Halle:   4,00 €/Stunde2,50 €/Stunde

-          2-Felder-Halle:  8,00 €/Stunde5,00 €/Stunde

-          3-Felder-Halle:12,00 €/Stunde7,00 €/Stunde

Die Nutzung aller Sporthallen durch den Vereinssport stellt sich  im Durchschnitt wie folgt dar:

-          Anteil der Kinder- und Jugendgruppen: 38,60 %

-          Gemischte Gruppe Erwachsene / Jugendliche: 21,80 %

-          Anteil der Erwachsenengruppen:39,60 %.

 

Die finanziellen Auswirkungen betragen:

 

Beteiligungen zu:          50 %              30 %

 

Jährlicher Ertrag:57.300 €34.600 €

-          dar.  Kinder- u. Jugendgruppen22.100 €13.300 €

-          dar. Gemischte Gruppe Erw./Jugendl.12.500 €  7.600 €

-          dar. Erwachsenengruppen22.700 €13.700 €

 

Varianten:

-          Ertrag ohne Ermäßigung:57.300 €34.600 €

-          Ertrag ohne Kinder-u. Jugendgruppen: 35.200 €21.300 €

-          Ertrag nur Erwachsenengruppen:22.700 €13.700 €

 

 

Gemäß Anlage 4 zur Vorlage 2018/20/0596 „Haushaltssatzung 2019“- Umsetzung der Einsparungsvorschläge der Verwaltung zum 1. Planentwurf 2019 wurden durch den Kreistag

u. a. die Erwirtschaftung von Erträgen aus der Benutzung der Sportstätten in Höhe von 35.000 € am 12.12.2018 beschlossen. Um die Vorgabe im 2. Halbjahr 2019 umsetzen zu können, ist eine Beteiligung zu 50 % (57.300 € / 2. Schulhalbjahr = 28.650 €) ohne Ermäßigungen für den Kinder- und Jugendsport erforderlich.

 

Die Beratungsfolge ergab im Kreistag am 18.09.2019 eine Rückverweisung an die Verwaltung mit der Auflage, Gespräche mit den Verantwortlichen des Kreissportbundes und anderen Sportverantwortlichen zu führen. Dieses Gespräch erfolgte am 18.10.2019 mit Vertretern des Kreissportbundes und dem Landkreis mit dem Ergebnis, dass der Kreissportbund hierzu eine schriftliche Stellungnahme bis zum 30.10.2019 einreicht. Die Stellungnahmen des Kreissportbundes Börde e.V. und des Handballsportvereines Haldensleben e.V. sind als Anlagen 2 und 3 der Vorlage beigefügt.

 

Den Schriftsätzen sind die negativen Auswirkungen für die betroffenen Vereine als auch für das Ehrenamt sowie das gesellschaftliche Leben in den Kommunen, welches wesentlich durch die Sportvereine geprägt ist, zu entnehmen. Weitere finanzielle und bürokratische Belastungen des Ehrenamtes werden als unzumutbar eingeschätzt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Sportförderung des Landkreises seit 2008 konstant geblieben ist und bisher nicht erhöht wurde. Es wird an dieser Stelle auf die Stellungnahme des SG Kultur und Sport verwiesen (Anlage 4).

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales am 04.09.2019 sowie dem Kreisausschuss am 11.09.2019 wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Gebühr die ehrenamtliche Tätigkeit als auch die Kinder- und Jugendarbeit weiter negativ beeinträchtigt.

 

In Anbetracht der vorliegenden Stellungnahmen, des bürokratischen Aufwandes in den Vereinen und dem Landkreis wird von einer zusätzlichen Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten abgesehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

1-   Gegenüberstellung Vorlage alt/neu

2-   Stellungnahme Kreissportbund Börde e.V. vom 23.10.2019

3-   Stellungnahme Handballsportverein Haldensleben e.V. vom 22.10.2019

4-   Stellungnahme Amt für Bildung und Kultur, SG Kultur und Sport vom 11.11.2019

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0041-68-2019-Anlage 1 Synopse Beschlussfassung alt-neu (95 KB)    
Anlage 2 2 0041-68-2019-Anlage 2 Stellungnahme Kreissportbund (1293 KB)    
Anlage 3 3 0041-68-2019-Anlage 3 Stellungnahme Handballsportverein HDL (972 KB)    
Anlage 4 4 0041-68-2019-Anlage 4 Stellungnahme Amt für Bildung und Kultur (539 KB)