Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten sowie Sportfreiflächen/Kleinfeldanlagen in kreislicher Trägerschaft (Schulraum-Sportstätten-Gebührensatzung)  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.8 Beschluss:0041/68/2019
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:44
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0041/68/2019 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten sowie Sportfreiflächen/Kleinfeldanlagen in kreislicher Trägerschaft (Schulraum-Sportstätten-Gebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Hecht Amtsleiterin Bildung
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schulze, Elke

Herr Michelmann (Dezernent 3) erläutert, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales der Vorlage zugestimmt hat. Wie der Anlage zur Vorlage zu entnehmen ist, wurden nach Auftrag aus dem Kreisausschuss Gespräche mit dem Kreissportbund geführt. Somit schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren nicht zu erhöhen.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) begrüßt den vorliegenden Beschlusstext und unterstreicht den bürokratischen Aufwand, der bei der Erhebung von Gebühren auf die Vereine zukommen würde.

 

Herr Heuer (CDU) merkt an, dass die Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden angehalten seien, Gebühren für Sportstätten zu erheben. Der Landkreis sollte mit gutem Beispiel voran gehen und dies nicht den Kommunen auferlegen.

 

Herr Zeymer (DIE GRÜNEN) ergänzt, dass diese Erhebung keine Vorteile bringe. In der Sportförderung wurde Geld gestrichen, über die Nutzung etwas einzunehmen, wäre der falsche Weg.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) sieht auch die Ungerechtigkeit den Kommunen gegenüber. So solle an die Kreisverwaltung appelliert werden, bei der Prüfung der kommunalen Haushalte bezüglich der Kostenübernahme von Sportstätten nicht zu streng zu sein.

 

Herr Heuer (CDU) plädiert für eine Gleichbehandlung in Bezug auf den Landkreis und die Kommunen. So solle bei der Beurteilung der Haushalte die Beteiligung der Vereine außer Acht gelassen werden. Diese Koppelung sei wünschenswert.

 

Herr Stankewitz (SPD) sagt, dass die SPD Fraktion der Vorlage zustimmt. Einige Kommunen haben die Aufgabe, Sporthallen vorzuhalten und die Kosten zu tragen und auch Beiträge zu erheben. Die Verwaltung sollte an Kommunen herantreten, die keine Hallen zur Verfügung stellen müssen. Es solle eine moderate Pauschale zur Deckung der Kosten gezahlt werden. Die Verwaltung habe einen geringeren Aufwand und könnte Einnahmen erzielen.

 

Herr Keindorff (FDP) merkt an, dass der Aufwand zu groß ist und sich deshalb finanziell nicht lohne. Die Förderung des Sportes sei für die gesellschaftliche Entwicklung sehr wichtig.

 

Herr Kanngießer (UWG) bemängelt, dass dieser Verwaltungsaufwand betrieben werden musste und die Vorlage im September nicht direkt abgelehnt wurde. Zum Verständnis fragt er, ob der Kreistag letztendlich beschließt, dass keine Änderung der Satzung erfolgt.

 

Herr Mewes (UWG) stimmt Herrn Heuer zu. Diese Ungleichbehandlung bei Benutzung der verschiedenen Objekte müsse man unter Kontrolle bekommen.

 

Frau Lisko (Sachgebietsleiterin Amt für Gebäudemanagement) erklärt, dass die im September eingebrachten Änderungen der Satzung, die die Kostenbeteiligungen der Vereine betrafen, nun rückgängig gemacht wurden. Die Vorlage wird im nächsten Jahr erneut eingebracht. Dort wird es um die Nutzung der Schulräume und Sportstätten durch Dritte gehen.

 

Herr Schroeder (AfD) fragt, ob die Idee von Herrn Heuer juristisch umsetzbar ist. Dieses Thema wird im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen aufgegriffen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) gibt an, dass die Stadt Haldensleben Sporthallen besitzt, wofür die Vereine auch Gebühren an die Stadt zahlen müsse. Für kleine Vereine ist das nicht zu leisten.  

 

Frau Tiedge verlässt um 18:08 Uhr die Sitzung.

Es sind 13 Mitglieder anwesend.

 

 

 


Die Beschlussvorlage wird einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.