Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“ vom 09.05.2019, gültig ab 31.05.2018, ist der Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter oder eine von ihm namentlich bestimmte Vertreterin stimmberechtigter Vorsitzender oder stimmberechtigte Vorsitzende des Betriebsausschusses Straßenbau und -unterhaltung.
Bisherige Vorsitzende des Betriebsausschusses Straßenbau und -unterhaltung war Frau Petra Naumann, Leiterin des Dezernates 4.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektauftrages zur Optimierung des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung und der Wahrnehmung der Aufgaben des Beteiligungsmanagements als auch der Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Osterweddingen sollen die Aufgabenzuweisungen eindeutig sein und die Aufgabenwahrnehmung einheitlich sowie mit einer geringen Anzahl an Schnittstellen erfolgen.
Aus diesem Grunde übertrug Landrat Martin Stichnoth den Vorsitz des Betriebsausschusses zum 01.11.2019 an Herrn Danny Schonscheck, Leiter des Amtes für Wirtschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
-keine-
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