Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgaben zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde:
1. Der Landrat und die Verwaltung sollen gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis zeitnah bis Mitte 2020 Bedarfe ermitteln, wo in Zukunft Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung auftreten werden.
2. Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2019 2021 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können.
Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.
3. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, bis Ende 2019 die Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen im Landkreis zu schaffen.
Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
4. Der Landrat und die Verwaltung sollen sich in den Leitfaden Ärzteversorgung Osterburg als Vorbild nehmen und bis Ende 2019 einen ähnlichen Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Kommunen erarbeiten. Es soll die Einführung von Stipendien, ähnlich wie in Osterburg, für zukünftige Ärzte umgesetzt werden, die sich verpflichten, im Landkreis Börde zu arbeiten.
5. Diese Punkte sollen in der Fortschreibung der Sozialplanung ergänzend aufgenommen werden.
6. Es soll ein Unterausschuss Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Der Landrat und die Verwaltung sollen Vorschläge zur Struktur des Unterausschusses machen.
Durch eine umfassende gesundheitliche Versorgung soll im Landkreis Börde die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Eine gute örtliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit birgt auch eine starke Anziehungskraft und einen Standortvorteil für den Landkreis Börde.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Hinweis:
Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.
Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.
Die Gesundheitsversorgung gehört zur örtlichen Daseinsvorsorge dazu. Nach der Medizinalstatistik des Gesundheitsamts und Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 19.02.2019 (KV) fehlen schon heute im Landkreis Börde 8,5 Stellen im Bereich Allgemeinmedizin/Hausärzte.
Die Haus- und Facharztdichte im Landkreis Börde (= Anzahl der Einwohner/innen je ambulant tätigen Arzt) gibt schon heute ein sehr schlechtes Bild ab. Die Versorgungsstruktur ambulant tätiger Ärzte ist im Landkreis Börde im Vergleich zum Durchschnitt des Landes Sachsen-Anhalt in den drei wichtigen Bereichen Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte über dem Durchschnitt.
Erschwerend kommt hinzu, dass schon heute laut Medizinstatistik des Landkreises Börde vom 01. März 2019 über 30% bis 35% der Allgemeinmediziner über 60 Jahre alt sind. Darunter sogar über 10% über 70 Jahre.
Aufgrund fehlender Anreize und Unterstützung und weiterer Gründe (bspw. wenig neue Ärzte wollen aufs Land) wird die Zahl der Fehlstellen im Landkreis demnach in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Schon jetzt beklagen sich viele Bürger im Landkreis über lange Wartezeiten oder weite Fahrtstrecken.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales am 18.11.2020 stellte Herr Schroeder (AfD) einen Änderungsantrag. Der Änderungsantrag enthielt, die Streichung der Punkte eins, drei, vier, fünf und sechs, sowie bei Punkt zwei die Verlängerung der Frist bis zum Ende des Jahres 2021.
Es wurde wie folgt abgestimmt:
Zustimmungen: 7 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 4
Somit wurde der Änderungsantrag angenommen.
Anlagen:
Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung (Stand: 18.11.2019) Anlage 2 – Bedarsplanung (Stand: 01.10.2019) Anlage 3 – Altersstruktur Allgemeinmediziner (Stand: 01.03.2019) Anlage 4 – Antrag der Fraktion der AfD
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