Stiftung Zukunftsfonds Morsleben

Worum geht es?

Die Stiftung Zukunftsfonds Morsleben möchte die Zukunftsfähigkeit der Region mit der Förderung guter Projekte sichern. Was wir im Einzelnen fördern, wie das Bewerbungsverfahren funktioniert und auf was Sie bei der Antragstellung achten müssen, erfahren Sie hier. Machen Sie sich mit uns zusammen auf den Weg!

 

Was ist der Zukunftsfonds Morsleben?

Die Stiftung Zukunftsfonds Morsleben wurde per Gesetz am 08. Juli 2020 gegründet. Die Stiftung Zukunftsfonds Morsleben – oder kurz: „Morslebenfonds“ – will als Impuls- und Ideengeber sowie durch wirkungsorientierte Projektförderung die strukturelle Entwicklung des Landkreises Börde unterstützen. Zielsetzung der Stiftung Zukunftsfonds Morsleben ist es, die lokale Entwicklung im Fördergebiet voranzubringen: Dies umfasst den Landkreis Börde und dort insbesondere den Bereich um die Schachtanlagen Morsleben und Beendorf. In dieser Region muss deshalb auch Ihr Projekt angesiedelt sein bzw. seine Wirkung entfalten. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang gerne Kooperationen und freuen uns über Netzwerkarbeit.

Was wir fördern – die vier Handlungsfelder

1. Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement

2. Wirtschaft und Arbeit

Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung

3. Kulturlandschaft

Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus

4. Umweltschutz

Naturschutz, Klimaschutz

 

Das Timing

Die Dauer des Bewerbungsverfahrens hängt von der Höhe des geplanten Zuwendungsbetrages und von den Entscheidungsterminen des zuständigen Stiftungsgremiums ab. Die Gremien der Stiftung Zukunftsfonds Morsleben entscheiden mehrfach im Jahr über die eingehenden Projektanfragen und Projektanträge.

Wichtig: Nicht anfangen, bevor Sie den unterschriebenen Zuwendungsvertrag in den Händen halten. Rückwirkend kann nicht gefördert werden!

 

Was wir nicht fördern

Informieren Sie sich vor Einreichung Ihrer Projektanfrage darüber, ob Ihr Vorhaben auch förderfähig ist. Einige Kriterien schließen eine Förderung nämlich aus. Dazu gehören unter anderem Pflichtaufgaben der Kommunen, Projekte aus den Bereichen Schule, Kindergarten und Feuerwehr sowie Druckkosten, direkte Wirtschaftsförderung und Bekleidung.


Gut zu wissen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Projektidee zum Leitbild, den Handlungs- bzw. Projektfeldern und Zuwendungsgrundsätzen passt und die Ziele eines Projektes klar benannt werden können.

Realisierte Projekte (Stand: 31.03.2024)