Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, deren Gültigkeit ausläuft? Dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
  • Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
    • Geschwindigkeitsbegrenzer
    • Einhaltung der zulässigen Abmessungen
    • Einhaltung des zulässigen Gewichts
    • Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
    • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • EU-Gemeinschaftslizenz notwendig, wenn Gelegenheitsverkehr
    • in EU-Staaten führt
    • im Transit durch EU-Staaten führt
    • in EU-Staaten angeboten werden soll
  • im Gelegenheitsverkehr sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrerin oder Fahrer) geeignet und bestimmt sind:
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • wird für eine Dauer von höchstens 10 Jahren erteilt und muss danach verlängert werden
  • Verlängerung ebenfalls höchstens 10 Jahre möglich
  • bei Antrag auf Verlängerung wird geprüft, ob die Bedingungen immer noch erfüllt werden
  • Bedingungen:
    • Genehmigung für Personenbeförderung mit Bussen liegt im Heimatland vor
    • alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer sind erfüllt, zum Beispiel:
      • Geschwindigkeitsbegrenzer
      • Einhaltung der zulässigen Abmessungen
      • Einhaltung des zulässigen Gewichts
      • Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
      • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
  • zuständig: zuständige Behörde des Landes, in dem Antragstellerin oder Antragsteller den Sitz hat
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