Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den digitalen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den digitalen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ihnen Frequenzen im digitalen Eisenbahn-Betriebsfunk zugeteilt und Sie möchten diese in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie zuvor die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter zur Frequenznutzung beantragen.

Volltext

Wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ihnen Frequenzen im digitalen Eisenbahn-Betriebsfunk zugeteilt hat und Sie diese in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie zuvor die standortbezogenen technischen Parameter festsetzen lassen. Die Festsetzung beantragen Sie bei der BNetzA. Diese prüft, ob Sie die Frequenzen effizient nutzen können und dabei andere Nutzungen im In- und Ausland ungestört bleiben. Erst nach Festsetzung der Parameter können Sie die Funkstellen in Betrieb nehmen.

Um eine Festsetzung der Parameter zu beantragen, benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Dem Zuteilungsbescheid können Sie Details zu den standortbezogenen technischen Parametern und zu Antragsvorgaben entnehmen.

Voraussetzungen

  • Nur Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) können den Antrag stellen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung und die Festsetzung der Frequenznutzungsparameter online oder per E-Mail beantragen.
Festsetzung online beantragen:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag.
  • Sie benötigen Benutzername und Passwort, um sich anzumelden.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Festsetzung per E-Mail beantragen:

  • Erstellen Sie einen elektronischen Antrag nach Datenformat der Bundesnetzagentur. Details zum sogenannten Betreiberaustauschformat entnehmen Sie Ihrem Frequenzzuteilungsbescheid. Senden Sie den Antrag per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post
    • die Frequenzzuteilungsurkunde beziehungsweise den Bescheid zur Festsetzung der Frequenznutzungsparameter und
    • den Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Frequenzzuteilung Erteilung für den digitalen Bahnfunk  
  • für Nutzung von Frequenzen im digitalen Eisenbahn-Betriebsfunk: Festsetzung von standortbezogenen Parametern notwendig
  • Bewilligung der Parameterfestsetzungen erfolgt, wenn Nutzung effizient und störungsfrei
  • Parameterfestsetzung nur für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) mit Frequenzzuteilung möglich
  • Antrag online oder per E-Mail möglich
  • standortbezogene Parameterfestsetzungen befristet, Angabe zur Befristung im Bescheid
  • Bearbeitungsdauer: in der Regel 1 bis 6 Wochen  
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)
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