Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Sich bei der Erstellung eines Raumordnungsplans für die AWZ und das Bundesgebiet beteiligenSie können sich an der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen für die AWZ und für den Gesamtraum Deutschlands beteiligen.
Volltext
Als Bürgerin beziehungsweise Bürger oder für Ihr Unternehmen oder als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung von Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) und den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Wie Sie sich beteiligen können, können Sie der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan entnehmen. Diese wird von der zuständigen Behörde bereitgestellt.
In Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee und für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland können Festlegungen erfolgen, die:
- die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleisten
- weitere wirtschaftliche Nutzungen betreffen
- die Meeresumwelt schützen und verbessern
Raumordnungspläne können zum Beispiel auch länderübergreifende Festlegungen zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen enthalten.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll online erfolgen.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird auf der Internetseite der den Plan aufstellenden Behörde bekanntgegeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Raumordnungsplan für die AWZ und den Gesamtraum Aufstellung
- ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) umfasst die an Deutschland angrenzende Nord- und Ostsee
- AWZ betrifft den Abschnitt von 12 – maximal 200 Seemeilen vor der deutschen Küste
- Raumordnungspläne für die AWZ und für das Bundesgebiet werden als Rechtsverordnung aufgestellt
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Raumordnungspläne treffen Festlegungen zu zum Beispiel
- wirtschaftlichen Nutzungen
- Verbesserung und Schutz der Meeresumwelt
- Hochwasserschutz
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an der Aufstellung solcher Raumordnungspläne kann sich die Öffentlichkeit beteiligen, also
- Bürgerinnen und Bürger
- Unternehmen und
- Behörden und Träger öffentlicher Belange
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zuständig:
- für AWZ: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
- für Gesamtraum: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)