Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen

Als schwerbehinderter Mensch können Sie einen auf Ihre Person bezogenen Schwerbehinderten-Parkplatz beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Volltext

Damit Menschen mit schwerer Behinderung im Alltag mobil sein können, haben sie bestimmte Rechte. Als schwerbehinderter Mensch können Sie beispielsweise einen auf ihre Person bezogenen Schwerbehindertenparkplatz an Ihrer Arbeits- oder Wohnungsstätte beantragen.

Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)“ oder „blind (BL)“ aufweisen. Darüber hinaus können auch Personen einen solchen Antrag stellen, die beidseitig an Amelie, dem Fehlen von Gliedmaßen, oder Phokomelie – Hände und Füße befinden sich direkt am Körper – oder vergleichbare Funktionsstörungen erkrankt sind.

Den personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz können Sie formlos beantragen und nur, solange Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist. In der Regel sind das maximal 5 Jahre.

Voraussetzung ist, dass kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden ist (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers).

Jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung. Gibt die verantwortliche Verkehrsbehörde Ihrem Antrag statt, weist sie den Parkplatz mithilfe entsprechender Markierungen und Hinweisschilder aus. Der Parkplatz steht dann exklusiv Ihnen zur Verfügung.

Der Parkplatz kann sowohl im öffentlichen Raum als auch auf einer Privatfläche eingerichtet werden. In beiden Fällen muss der Parkplatz mittels Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen sein. Damit ein solcher Parkplatz auf einer Privatfläche eingerichtet werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche vorliegen.

Voraussetzungen

  • Bei Ihnen liegt mindestens eine der folgenden Behinderungen vor:
    • außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
    • Sehbehinderung (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
    • beidseitige Amelie
    • beidseitige Phokomelie
    • vergleichbare Funktionsstörungen
  • Das Sonderparkrecht ist vertretbar, wie etwa bei Parkraummangel oder unzumutbarer Entfernung einer Garage oder eines Abstellplatzes außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.
  • Es gibt keine entgegenstehenden verkehrlichen Regelungen im Bereich, wie zum Beispiel eine Feuerwehrstellfläche.

  • formloser Antrag
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkmalen „aG“ oder „BL“
  • Bei Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Einschränkungen die Kopie des Feststellungsbescheids
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und des eigenen oder des Führerscheins der fahrenden Person
  • Je nach Antrag:
    • Bescheinigung der vermietenden Person bei Antrag eines Parkplatzes auf einer Privatfläche, zum Beispiel in der Nähe der Wohnstätte
    • Bescheinigung des Arbeitgebenden bei Antrag eines Parkplatzes in der Nähe der Arbeitsstelle
  • ärztliche Bescheinigung über die zumutbare Wegstrecke, sofern diese unter 100 Meter beträgt sowie Nennung der Hilfsmittel wie etwa Rollator oder Rollstuhl
  • Begründung, warum Sie den persönlichen Parkplatz brauchen; zum Beispiel, weil es in der Nähe fast nie freie Parkplätze gibt.

Ansprechpunkt

  • for municipal roads or other public roads in urban areas: local road traffic authority (municipality)
  • for municipal roads or other public roads outside built-up areas: lower road traffic authority (rural districts and independent cities)
  • for district roads, state roads and federal roads (urban and extra-urban): lower road traffic authority (districts and independent cities)
  • pour les routes communales ou autres routes publiques en agglomération : autorité locale de la circulation routière (commune)
  • pour les routes communales ou autres routes publiques hors agglomération : autorité inférieure de la circulation routière (Landkreise et villes indépendantes du Kreis)
  • pour les routes départementales, les routes régionales et les routes nationales (en agglomération et hors agglomération) : autorité inférieure de la circulation routière (districts et villes sans district)
  • für Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Straßen innerorts: örtliche Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde)
  • für Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Straßen außerorts: untere Straßenverkehrsbehörde (Landkreise und kreisfreie Städte)
  • für Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen (innerorts und außerorts): untere Straßenverkehrsbehörde (Landkreise und kreisfreie Städte)
  • Beantragung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes für Menschen mit schwerer Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis muss Merkzeichen für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)“ oder „blind (BL)“ enthalten
  • Antragsstellung auch für Personen mit beidseitiger Amelie, dem Fehlen von Gliedmaßen, oder Phokomelie – Hände und Füße befinden sich direkt am Körper – sowie vergleichbaren Funktionsstörungen
  • personenbezogene Schwerbehindertenparkplatz kann formlos beantragt werden
  • Gültigkeitsdauer des Parkplatzes an Schwerbehindertenausweis gebunden – in der Regel maximal 5 Jahre
  • Antrag ist eine Einzelfallentscheidung.
  • Parkplatz wird mit entsprechenden Markierungen und Hinweisschildern durch Verkehrsbehörde ausgewiesen.
  • Parkplatz steht nur exklusiv der antragstellenden Person zur Verfügung
  • Parkplatz kann im öffentlichen Raum oder auf Privatfläche eingerichtet werden
  • für Parkplatz auf einer Privatfläche muss eine Vereinbarung mit dem Eigentümer vorliegen
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