Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragenWenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Volltext
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Voraussetzungen
- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
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Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
- Personalausweis
- Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
- Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpunkt
Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland
Verfahrensablauf
- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
- Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
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Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland:
- muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt,
- oder vor Ort im Ausland ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
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Kosten: 8,00 EUR bis 171,00 EUR
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plus Zuschläge für Antrag bei
- Auslandsvertretung oder
- anderer Passbehörde als der, die am Wohnort zuständig ist
-
plus Zuschläge für Antrag bei
- Bearbeitungsdauer: mehrere Stunden bis mehrere Tage
- zuständig: deutsche Botschaft/ Konsulat im Reiseland