Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" anfordernSie können Fördermittel abrufen, wenn Ihnen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit bewilligt wurde.
Volltext
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst dann die entsprechende Auszahlung.
Voraussetzungen
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Antrag auf Mittelanforderung
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Sie können die Mittel online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
- Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Medien und Meinungsfreiheit Festsetzung
- Auszahlung von bereits bewilligten Fördergeldern anfordern
-
Folgende Institution kann eine Förderung von Projekten zur Medien und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen:
- Deutsche Welle Akademie
- Antrag auf Mittelanforderung kann per Post oder online gestellt werden
- Antrag ist kostenlos
- zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
zuständige Stelle
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien