Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

Volltext

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Voraussetzungen

  • keine

  • keine

Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
    • Online-Formular,
    • Brief (per Post),
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
  • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

  • Eingaben und Beschwerden Entgegennahme
  • Bürgerinnen und Bürger können dem Bundeskartellamt Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße übermitteln (Eingaben und Beschwerden)
  • Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten per
    • Online-Formular,
    • Post,
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Bundeskartellamt prüft Eingaben und Beschwerden
  • Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein
  • bei Eingaben und Beschwerden besteht kein Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens
  • Auskunft erteilt: Bundeskartellamt
  • zuständig: Bundeskartellamt
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