Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen

Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.

Volltext

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben. 

Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

  • sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
  • EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)

Rechtsbehelf

Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.
  • Internet Statusauskunft Versand im Rahmen des Unionsversandverfahrens Erteilung 
  • Warentransporte zwischen 2 Orten innerhalb der EU können mit dem Unionsversandverfahren unter Zollüberwachung befördert werden
  • Zoll bietet kostenlose Internetplattform zur Statusauskunft von Versandanmeldungen 
  • Dafür nötig:
    • sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
    • EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)
  • zuständig: Generalzolldirektion (GZD)
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