Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

Volltext

Beabsichtigen Sie, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.

Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.

Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie

  • Schutz vor Krankheiten,
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
  • Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.

Das Gespräch ist vertraulich. Das heißt, es werden keine Informationen weitergegeben. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, kann eine Dolmetschung oder Sprachmittlung dabei sein oder angerufen werden, die für Sie übersetzt. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig.

  • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie lassen sich beraten.
  • Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
    • Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
    • Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  

  • Prostitutionstätigkeit Beratung
  • Wer beabsichtigt, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, kann sich vorab gesundheitlich beraten lassen
  • Arbeit als Prostituierte oder Prostituierter nur mit Anmeldung möglich, vorherige Beratung ist notwendig für Anmeldung
  • Personen die als Prostituierte arbeiten, müssen sich regelmäßig beraten lassen
  • Themen: Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Verhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Beratung ist vertraulich
  • Wenn nötig, wird eine Dolmetschung/Sprachmittlung hinzugezogen.
zurück zur Übersicht