Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Frequenzzuteilung für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragenFrequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Volltext
Zur Nutzung von Frequenzen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.
Nach erfolgreicher Verträglichkeitsprüfung der BNetzA mit anderen Frequenznutzungen im Inland und im benachbarten Ausland können die Funkstellen von Ihrem Unternehmen in Betrieb genommen werden.
In der Regel werden Frequenzzuteilungen im analogen Eisenbahnbetriebsfunk für 10 Jahre befristet.
Wenn Sie bereits eine Frequenzzuteilung besitzen und sich Angaben in Ihrer Zuteilungsurkunde ändern, teilen Sie diese bitte ebenfalls per Antragsformular der BNetzA mit.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Unternehmen, für das Sie den Antrag stellen, sind zur Nutzung des Eisenbahn-Betriebsfunks berechtigt.
- Antrag
- Nachweis der Genehmigungsbehörde, dass Ihr Unternehmen aus den Bereichen Eisenbahnverkehr oder Eisenbahninfrastruktur stammt (Kopie)
-
bei ortsfesten Anlagen:
- geografischer Übersichtsplan im Maßstab 1:100.000
- Antennendiagramme
- falls Ihr Unternehmen im Handelsregister registriert ist: aktueller Handelsregisterauszug
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Frequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk sowie deren Änderungen können Sie online oder per Post beantragen.
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag.
- Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das Referat 224 der BNetzA senden.
- Die BNetzA prüft Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- Ihre Zuteilungsurkunde oder
- einen Ablehnungsbescheid
- sowie jeweils eine Zahlungsaufforderung (nur bei Urkunde).
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Frequenzzuteilung Erteilung für den analogen Bahnfunk
- zur Nutzung von Frequenzen für analogen Eisenbahn-Betriebsfunk benötigen Berechtigte eine Frequenzzuteilung
- Frequenzzuteilung zu beantragen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Frequenzzuteilung gilt in der Regel höchstens für 10 Jahre
- Antragstellung online oder per Post
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erforderliche Unterlagen:
- Antrag
- Nachweis der Genehmigungsbehörde
-
bei ortsfesten Anlagen:
- geografischer Übersichtsplan
- Antennendiagramme
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
-
Kosten:
- einmalige Gebühren und
- jährliche Frequenznutzungsbeiträge
- zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)