Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Frequenzen für den Versuchsfunk beantragenWenn Sie neue Technologien in der Telekommunikation testen wollen, müssen Sie zuvor Frequenzen für den Versuchsfunk bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Volltext
Zum Testen neuer Technologien in der Telekommunikation benötigen Sie vorab Frequenzen für den Versuchsfunk. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.
Dazu gehören
- die Entwicklung und Erprobung von Funkanlagen,
- der Einsatz von Funkanlagen für bestimmte Forschungszwecke sowie
- die Erprobung neuartiger Betriebsverfahren.
Die BNetzA prüft, ob Ihre Versuche andere Frequenznutzungen beeinträchtigen könnten, die in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragen sind. Wenn keine Störungen zu erwarten sind, werden Ihnen die entsprechenden Frequenzbereiche zugeteilt.
Voraussetzungen
Ihre Versuche beeinträchtigen keine in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragenen Frequenznutzungen.
- Antrag
- Darlegung von Verwendungszweck, Versuchsaufbau und beabsichtigten Versuchen
- gegebenenfalls Nutzungskonzept
-
gegebenenfalls Nachweise zu den subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen
- Zuverlässigkeit,
- Leistungsfähigkeit und
-
Fachkunde
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Frequenzzuteilung für den Versuchsfunk online, per Post oder E-Mail beantragen.
Frequenzzuteilung online beantragen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
-
Die BNetzA sendet Ihnen per Post
- die Frequenzzuteilung und
- den Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:
- Laden Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
- Sie können das Formular online ausfüllen oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
- Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen per Post oder E-Mail an die Bundesnetzagentur.
-
Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Frequenzzuteilung Erteilung für Versuchsfunk
- zum Testen neuer Technologien in der Telekommunikation Frequenzzuteilung notwendig
- Versuche dürfen keine anderen Frequenznutzungen beeinträchtigen
- Frequenzzuteilung auf 1 Jahr befristet
- Bearbeitungsdauer: bis zu 6 Wochen
- Gebühr abhängig von der Anzahl der Nutzungsjahre und der Fläche des Zuteilungsgebiets, Gebührenverordnung auf der Internetseite der BNetzA
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zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)