Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen

Sie möchten Frequenzen für eine Funkstelle des Flug- und Flugnavigationsfunks am Boden nutzen? Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur.

Volltext

Zur Kommunikation und Navigation in der Luftfahrt werden Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks genutzt. Für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist für jede Funkstelle am Boden, die Sie betreiben möchten, eine Frequenzzuteilung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Antragsformular wählen Sie aus, ob Sie einen

  • Neuantrag oder
  • Änderungsantrag stellen.

Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie Änderungen an der Funkausrüstung Ihrer Funkstelle vornehmen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Die BNetzA teilt Ihnen Frequenzen für den Flug- und Flugnavigationsfunk für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Zuteilung neu beantragen.

Voraussetzungen

  • Die Frequenzverordnung enthält die Zuweisung für den Funkdienst.
  • Die Frequenzen sind im Frequenzplan ausgewiesen.
  • Die nationale und gegebenenfalls erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Funkstelle kann erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung ist sichergestellt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung für den mobilen Flug- und Flugnavigationsfunk online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal  auf.
  • Sie benötigen Benutzername und Passwort, um sich anzumelden.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Senden Sie den Antrag online  ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung stellt Ihnen die Bundesnetzagentur über Ihre BundID
    • die Zuteilungsurkunde und
    • den Gebührenbescheid zum Download bereit.
  • Auf Wunsch sendet Ihnen die Bundesnetzagentur die Dokumente per Post.
  • Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können das Formular
    • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern
    • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Senden Sie das Formular per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post
    • die Zuteilungsurkunde und
    • den Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.
  • Frequenzzuteilung Erteilung für Flug- und Flugnavigationsfunk (Bodenfunkstellen)
  • für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist eine Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen
  • Antragstellung ist online, per E-Mail oder per Post möglich
  • Gebühren:
    • einmalige Gebühr für die Frequenzzuteilung sowie
    • jährliche Beiträge für die Frequenznutzung
  • Bearbeitungsdauer Antrag: bis zu 6 Wochen nach Vorliegen der nach dem Luftverkehrsrecht erforderlichen Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und dem erfolgreichen Abschluss ggf. erforderlicher Koordinierungen mit anderen Funkdiensten
  • Nutzungsdauer der Frequenzen: maximal 10 Jahre, danach Neuzuteilung in der Regel möglich
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)
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