Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragenSie möchten Frequenzen für eine Funkstelle des Flug- und Flugnavigationsfunks am Boden nutzen? Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur.
Volltext
Zur Kommunikation und Navigation in der Luftfahrt werden Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks genutzt. Für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist für jede Funkstelle am Boden, die Sie betreiben möchten, eine Frequenzzuteilung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Im Antragsformular wählen Sie aus, ob Sie einen
- Neuantrag oder
- Änderungsantrag stellen.
Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie Änderungen an der Funkausrüstung Ihrer Funkstelle vornehmen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Die BNetzA teilt Ihnen Frequenzen für den Flug- und Flugnavigationsfunk für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Zuteilung neu beantragen.
Voraussetzungen
- Die Frequenzverordnung enthält die Zuweisung für den Funkdienst.
- Die Frequenzen sind im Frequenzplan ausgewiesen.
- Die nationale und gegebenenfalls erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Funkstelle kann erfolgreich abgeschlossen werden.
- Eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung ist sichergestellt.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können die Frequenzzuteilung für den mobilen Flug- und Flugnavigationsfunk online, per E-Mail oder per Post beantragen.
Frequenzzuteilung online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf.
- Sie benötigen Benutzername und Passwort, um sich anzumelden.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
-
Nach erfolgreicher Prüfung stellt Ihnen die Bundesnetzagentur über Ihre BundID
- die Zuteilungsurkunde und
- den Gebührenbescheid zum Download bereit.
- Auf Wunsch sendet Ihnen die Bundesnetzagentur die Dokumente per Post.
- Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.
Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
-
Sie können das Formular
- am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern
- oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
- Senden Sie das Formular per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
-
Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post
- die Zuteilungsurkunde und
- den Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.
- Frequenzzuteilung Erteilung für Flug- und Flugnavigationsfunk (Bodenfunkstellen)
- für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist eine Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen
- Antragstellung ist online, per E-Mail oder per Post möglich
-
Gebühren:
- einmalige Gebühr für die Frequenzzuteilung sowie
- jährliche Beiträge für die Frequenznutzung
- Bearbeitungsdauer Antrag: bis zu 6 Wochen nach Vorliegen der nach dem Luftverkehrsrecht erforderlichen Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und dem erfolgreichen Abschluss ggf. erforderlicher Koordinierungen mit anderen Funkdiensten
- Nutzungsdauer der Frequenzen: maximal 10 Jahre, danach Neuzuteilung in der Regel möglich
- zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)