Ermäßigung für Wasserentnahmeentgelt beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung vom Wasserentnahmeentgelt stellen.

Volltext

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.

Voraussetzungen

  • Sie entnehmen tatsächlich weniger Wasser oder der Verwendungszweck ein anderer als im Gewässerbenutzung zulassenden Bescheid genehmigt.
  • Die Entnahmemengen und der Verwendungszweck sind nachgewiesen.

  • Antrag auf Ermäßigung
  • Nachweise für entnommenen Wassermengen und/oder anderen Verwendungszweck

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Verfahrensablauf

  • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Antragsprüfung erhalten Sie   einen Festsetzungsbescheid.
  • Ein Wasserentnahmeentgelt muss gezahlt werden, wenn Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen oder abgeleitet wird und/oder Grundwasser entnommen, zutage gefördert, zutage geleitet oder abgeleitet wird, sofern keine gesetzlichen Befreiungstatbestände vorliegen.
  • Das ausgefüllte Formular muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Die zuständige Stelle prüft den Antrag.
  • Nach der Antragsprüfung wird   ein Festsetzungsbescheid ausgestellt.

weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

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