Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen

Ihr Unternehmen will neue Dienstleistungen im Finanzsektor anbieten? Eventuell müssen Sie abklären, ob für Ihre Geschäftsidee eine Erlaubnispflicht besteht.

Volltext

Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland: 

  • das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
  • das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
  • das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft 
  • das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Das ist für die meisten Geschäfte im Finanzsektor der Fall und dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Da die Gesetzesgrundlagen nicht für jedes Geschäftsmodell eine verlässliche Aussage treffen, ob Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder Ihr Unternehmen eine Erlaubnis benötigen, muss in diesen Fällen die BaFin feststellen, ob Ihr Geschäft der Erlaubnispflicht unterliegt. Grund dafür ist die permanente und rasche Entwicklung von Geschäftsmodellen im Finanzsektor sowie die Vielfalt der Sachverhalte, die vom Gesetz erfasst werden müssen.

Die BaFin stellt die Erlaubnispflicht auf Ihren Antrag hin fest. Diesen können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Fintech-Unternehmen steht außerdem ein Online-Kontaktformular zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen des Finanzsektors und
    • stehen kurz vor dem Markteintritt oder
    • bringen ein neues Geschäftsmodell auf den Markt und
    • es lässt sich auf Grundlage des einschlägigen Aufsichtsgesetzes nicht eindeutig klären, ob Ihr Geschäftsmodell der Erlaubnispflicht nach den Aufsichtsgesetzen unterliegt.

  • detaillierte Beschreibung des Geschäftsvorhabens
  • Vertragsentwürfe sowie gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
  • Werbematerialien

Rechtsbehelf

  • Bei Bescheid nach §§ 4 KWG, 4 Abs. 4 ZAG, 4 VAG, 5 Abs. 3 KAGB: Widerspruch. 
  • Ansonsten stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Formulare

Onlineverfahren möglich: teilweise (nur für Fintechs)
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht sollten Sie formlos schriftlich oder per E-Mail (Ausnahme: Fintech-Geschäftsmodelle, siehe unten) stellen.

  • Bitte stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und fügen Sie darüber hinaus folgende Informationen hinzu
    • Mitteilung, wer wie und in welcher Form das Geschäft betreiben will
    • Firma des Unternehmens
    • Geschäftsadresse des Unternehmens
    • Name und Anschrift des Anfragenden
    • Beziehung des Anfragenden zum Unternehmen
  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder E-Mail an die BaFin. 
  • Sie erhalten eine E-Mail, ein Schreiben oder den Bescheid mit der Beurteilung der Erlaubnispflicht.

Fintech-Geschäftsmodelle können auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der BaFin nutzen.

Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung „Integrität des Finanzsystems (IF)“ der BaFin. Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.

Handlungsgrundlage(n)

§ 4 KWG, § 4 Abs. 4 ZAG, § 4 VAG und § 5 Abs. 3 KAGB

  • Feststellung der Erlaubnispflicht nach KWG, ZAG, VAG oder KAGB durch gebührenpflichtigen Bescheid Durchführung 
  • wenn sich auf Grundlage der Rechtsgrundlage keine verlässliche Aussage treffen lässt, ob Erlaubnispflicht für Geschäftsidee im Finanzsektor besteht, ist Prüfung der Erlaubnispflicht nötig
  • es wird geprüft, ob Erlaubnis für die Ausübung der Geschäfte nötig ist
  • Rechtsgrundlagen, in denen Erlaubnispflichten für den Finanzsektor geregelt sind:
    • das Kreditwesengesetz (KWG) 
    • das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 
    • das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) 
    • das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 
  • Feststellung der Erlaubnispflicht ist, wenn sie durch Verwaltungsakt erfolgt, gebührenpflichtig
  • Antrag auf Feststellung sollte schriftlich beantragt werden
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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