Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater.
Volltext
Wenn Sie Ihre Berufsausübungsgesellschaft oder Ihre Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater eintragen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Folgende Angaben werden in das Berufsregister eingetragen:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
- die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift , die geschäftliche E-Mail-Adresse und die geschäftliche Internetadresse
- berufliche Zusammenschlüsse
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Personen, die diese Beratungsstellen leiten
- die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Voraussetzungen
Sie sind Mitglied einer Berufsausübungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
erforderliche Unterlagen
In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.
Formulare
- Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
- Online-Dienst: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Die Eintragung der Berufsausübungsgesellschaft oder der Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater muss beantragt werden.
- Wenn sich Änderungen ergeben, dann müssen diese der Steuerberaterkammer gemeldet werden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.