Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen

Sie möchten Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

Volltext

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser) in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.

Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

  • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
  • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
  • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihre kreisfreie Stadt.

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Onlineverfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nein

Онлайн-процедура: немає

Потрібна письмова форма: так

Зовнішній вигляд: немає

Procédure en ligne: non

Formulaire écrit requis : oui

Apparence personnelle: non

Online procedure: no

Written form required: yes

Personal appearance: no

Verfahrensablauf

  • Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung
  • Sie reichen die Antragsunterlagen ein.
  • Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen. Bei fehlenden Unterlagen, fordert die Behörde Sie auf, diese Unterlagen nachzureichen.
  • Sie reichen die fehlenden Unterlagen nach.
  • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen
  • Behörde erstellt die Genehmigung.
  • Sie erhalten den Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebührkosten.
  • Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
  • Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in ein öffentliche Abwasseranlage muss in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung beantragt werden.
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