Baustelle einrichten

Volltext

Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.

Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

  • Art des Vorhabens
  • Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
  • Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
  • Antragsteller mit Name und Anschrift
  • Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
  • Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen

Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an

  • die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • für Autobahnen: an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost

Handlungsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

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