Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat

Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit suchen.

Volltext

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Sie gibt Staatsangehörigen der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb dieser Staaten frei zu wählen . Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis . Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit . Als Staatsangehöriger der vorgenannten Staaten darf man auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht dieses Recht nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten und darüber hinaus nur, solange der Betroffene  nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU .

Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.

Das EURES-Portal  bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.

weiterführende Informationen

EURES-Portal der EU-Kommission

  • europaweite Stellenangebote finden und Bewerbungsunterlagen einstellen
  • Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa
  • Liste aller EURES-Beraterinnen und -Berater europaweit
  • Liste aller EURES-Mitglieder und EURES-Partner in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten
  • Customer Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Mehrsprachiges Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit

  • Tel.  +49 228 713 1313
  • Mehrsprachiges Selbstinformationsangebot für ausländische Arbeitskräfte zu „Leben und Arbeiten in Deutschland“
  • Mehrsprachige Online-Registrierung und e-Services
  • Persönliches Beratungsangebot durch EURES-Beratungsfachkräfte

Informationsportal der Bundesregierung: „ Make it in Germany “-Portal der Bundesregierung 

    • mehrsprachiges Selbstinformationsangebot für ausländische Arbeitskräfte zu „Leben und Arbeiten in Deutschland“
    • persönliches Beratungsangebot per Telefon, Mail mit den EURES-Beratungsfachkräften

Dieser Unterstützungsdienste unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.

Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS)

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