Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte finanzieren

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.

Volltext

Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann

  • der Verhütung von Krankheiten

oder

  • der Früherkennung und Therapie von Krankheiten

dienen.

Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.

Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zzum Beispiel Hausärzte oder Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

  • Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein

Ansprechpunkt

Зв'яжіться зі своєю медичною страховою компанією.

Contactez votre compagnie d’assurance maladie.

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

  • Krankenversicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlungen zur Verhütung und Therapie von Krankheiten.
  • Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen
  • Die behandelnden Ärzte müssen für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sein
zurück zur Übersicht